Soll Facebook Nutzerdaten verstärkt an Behörden liefern?

Im Zuge der Terror- und Verbrechensbekämpfung fordern immer mehr deutsche Politiker, dass soziale Netzwerke wie Facebook besser mit Behörden und Strafverfolgern zusammenarbeiten sollen und wollen Gesetzesänderungen erzwingen. Datenschützer halten die Gesetzeslage allerdings bereits für ausreichend. Es gäbe genügend gesetzliche Ermächtigungsnormen für Auskunftsersuchen. Die Anbieter seien im übrigen keine Hilfsorgane der Sicherheitsbehörden.

Nach den jüngsten Terroranschlägen häufen sich bei deutschen Innen- und Sicherheitspolitikern die Forderungen nach Gesetzesänderungen, mit denen die schnelle Aufklärung der Verbrechen ermöglicht und weitere Straftaten verhindert werden sollen.

Anfragen deutscher Behörden

Im Fokus der aktuellen Diskussion steht diesmal die Durchsetzung von Auskunftsansprüchen deutscher Behörden gegenüber den Betreibern sozialer Netze wie etwa Facebook.

Weniger die Hälfte aller Anfragen werden beantwortet

So fordern jetzt etwa die Innenminister der Bundesländer Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen verbesserte gesetzliche Regelungen im Hinblick auf die Auskunftspflicht sozialer Netzwerke gegenüber Strafverfolgern und Sicherheitsbehörden.

Wie der bayerische Innenminister Joachim Herrmann ausführte, habe beispielsweise Facebook bei nicht einmal jeder zweiten Anfrage (42 %) deutscher Behörden die gewünschte Auskunft erteilt, während US-Behörden doppelt so häufig mit Anfragen erfolgreich seien.

Mangelnde Kooperationsbereitschaft

Er wertet dies als mangelnde Kooperationsbereitschaft und fordert daher eine Gesetzesänderung, wobei er auch mit der Unterstützung seiner Kollegen aus NRW und Niedersachsen rechnen kann, die sich ähnlich äußerten.

Facebook verteidigte sich gegenüber dieser Kritik mit dem Argument, dass bislang ein großer Teil der Behördenanfragen aus Deutschland so fehlerhaft gewesen sei, dass man diese nicht habe bearbeiten können.

Verbindliche Regelungen statt freiwilliger Zusammenarbeit

Statt der bislang üblichen freiwilligen Zusammenarbeit wünscht sich der bayerische Innminister verbindliche Regelungen, mit denen etwa sichergestellt werden soll, dass die Betreiber der sozialen Netzwerke Ansprechpartner im Inland bereitstellen und Anfragen schnellstmöglich beantwortet werden.

Schaar sieht keinen Bedarf für Gesetzesänderungen

Den Forderungen nach einer Gesetzesänderung widerspricht allerdings der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Gegenüber der Berliner Zeitung  verwies er darauf, dass bereits die derzeitige Gesetzeslage ausreichend sei.

  • So seien etwa im Telemediengesetz, den Polizeigesetzen und dem Bundesverfassungsschutzgesetz Regelungen enthalten, nach denen die Unternehmen Bestands-und Nutzerdaten unter bestimmten Bedingungen herausgeben müssten, etwa um damit Straftaten aufklären oder konkrete Gefahrensituationen verhindern zu können.
  • Man müsse allerdings dafür sorgen, dass die Betreiber der sozialen Netze sich diesen Gesetzen auch beugten, was notfalls vor Gericht geschehen müsse. Hier sieht der Datenschützer eine reale Grauzone, die es zu beseitigen gelte.

Eine weitergehende Kooperation der sozialen Netzwerke und der Sicherheitsbehörden dürfe es dagegen nicht geben, denn diese Dienste seien ja keine Hilfsorgane der Sicherheitsbehörden.

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