Autohersteller liefert Bewegungsprofil aus Carsharing-PKW

Der Nutzer eines Carsharing-Fahrzeugs verursachte einen Unfall mit tödlichem Ausgang für einen Radfahrer und muss sich vor Gericht verantworten. In dem Verfahren kann das Gericht auf ein genaues Bewegungsprofil des Fahrers zurückgreifen, weil diese Daten vom Hersteller des PKW geliefert wurden. Datenschützer zeigen sich von diesem Vorgehen überrascht und bezweifeln die Rechtmäßigkeit.

In einem Prozess nach einem Unfall mit einem Carsharing-Fahrzeug konnte ein Gericht in Köln jetzt auf ein außergewöhnliches Beweismaterial zurückgreifen und ein detailliertes Bewegungsprofil des Fahrers während der Unglücksfahrt verwenden.

Nach tödliche Wegstrecke und Geschwindigkeit nachgewiesen

Aus diesem Bewegungsprofil ließen sich unter anderem die genaue Wegstrecke und die jeweilige Geschwindigkeit des Fahrzeugs entnehmen, auch weitere Daten wie die Außentemperatur sowie die jeweiligen Positionen des zur Buchung des Fahrzeugs genutzten Handys standen zur Verfügung.

Haftstrafe für Unfallverursacher

Auch anhand dieser Daten wurde in dem Verfahren der Fahrer des Fahrzeugs, der einen an einer Ampel stehenden Radfahrer erfasst und dabei tödlich verletzt hatte, wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von 33 Monaten verteilt, nachdem ihm hiermit nachgewiesen werden konnte, dass er bis zum Unfall im Stadtgebiet mit stark überhöhter Geschwindigkeit von teilweise bis zu 100 km/h unterwegs gewesen war.

Daten vom Hersteller

Die der Kammer zur Verfügung gestellten Daten stammten dabei allerdings nicht vom Carsharing-Betreiber Drive Now, bei dem der Unfallverursacher den Wagen gemietet hatte.

  • Das Unternehmen erklärte, dass er keine derartigen Fahrprofile seiner Kunden erstelle, sondern lediglich Start und Ziel der Fahrt sowie die Fahrtdauer erfasse, was für die Rechnungsstellung benötigt werden.
  • Stattdessen stammten die vom Gericht genutzten Daten direkt vom Fahrzeughersteller BMW, der auf Nachfrage jedoch darauf hinwies, dass in konventionellen Kraftfahrzeugen derartige Komponenten zur Erstellung eines Fahrprofils nicht enthalten seien.
  • Lediglich in den Fahrzeugen für das Car-Sharing seien solche Module (CSM) eingebaut, mit denen bestimmte Daten während der Fahrt erfasst werden. 

Daten wurden nach behördlicher Anforderung weitergegeben

Normalerweise würden die hierüber erhobenen Daten nur für interne Zwecke, etwa bei technischen Problemen oder für andere Supportzwecke, genutzt. Im Falle dieses Gerichtsverfahrens habe man die Daten jedoch nach einer Aufforderung durch die Staatsanwaltschaft dem Gericht zur Verfügung gestellt. Die Verknüpfung des Fahrprofils und der Vertragsdaten des Kunden habe erst das Gericht vorgenommen.

Datenschützer zweifeln an Legalität

Verwundert über die Speicherung eines Bewegungsprofils zeigte sich der ehemalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, gegenüber dem Manager-Magazin. Er wies explizit darauf hin, dass Bewegungsprofile ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden unzulässig seien.


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