Das Gefährdungspotenzial lässt sich deutlich senken, wenn die Fachkraft für Arbeitssicherheit rechtzeitig einbezogen wird, bei

  • der Festlegung der Arbeitsschutzanforderungen an zu beschaffende Betriebsmittel,
  • der Gestaltung neuer Arbeitsplätze oder der Umgestaltung von Arbeitsplätzen,
  • der Bewertung von Arbeitsbedingungen,
  • der Prüfung, ob weniger gefährliche Gefahrstoffe verwendet werden können,
  • der Ermittlung geeigneter Präventionsmaßnahmen etc.

Dies führt i.d.R. zu einer nachhaltigen Senkung der Unfallrisiken und damit einer Reduzierung der Unfallwahrscheinlichkeit. Zu erwarten bzw. befürchten ist, dass eine unzureichende bzw. zu späte Einbeziehung der Fachkraft für Arbeitssicherheit eine umgekehrte Wirkung hat.

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