Zusammenfassung

 
Überblick
  • Sicherheitsfachkräfte werden bei Gestaltungsmaßnahmen (z. B. Reorganisation, Neugestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsbereichen, Umbaumaßnahmen, Instandhaltungsmaßnahmen) sowie bei Beschaffungsmaßnahmen (inkl. der Auswahl von Fremd- und Partnerfirmen sowie der Abstimmung der Zusammenarbeit mit ihnen) oft nicht oder viel zu spät einbezogen. Eine kostengünstige Prävention ist dann häufig nur noch schwer möglich.
  • Der Gesetzgeber fordert eine Beratung und Unterstützung des Unternehmers bzw. Arbeitgebers insbesondere durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte.
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind zuallererst Berater in Sachen Arbeitsschutz. Im Gegensatz zu "Ratschläge geben" ist "Beratung" zu verstehen als beraten auf Anforderung. Das heißt, die betrieblichen Akteure sollten auf die Sicherheitsfachkräfte zugehen. Das setzt voraus, dass sie einen Beratungsbedarf erkennen. Dafür sind v. a. ein entsprechendes Wissen und ein Problembewusstsein erforderlich.
  • Eine gute Fachkraft für Arbeitssicherheit wartet nicht ab, bis man sie anspricht. Sie spielt eine aktive Rolle, d. h. sie wirkt von sich aus darauf hin, dass Aspekte der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in die Regelungen der betrieblichen Prozesse eingebunden werden, sie baut ein Netzwerk auf um rechtzeitig informiert zu sein, sie bietet sich an, sie mischt sich frühzeitig ein.
  • Ein effektiver und effizienter Arbeitsschutz erfordert ein aktives Handeln sowohl bei den betrieblichen Akteuren (v. a. beim Unternehmer und den Führungskräften) als auch bei den Fachkräften für Arbeitssicherheit. Zur Förderung eines aktiven Handelns tragen vor allem bei: Förderung des Selbstverständnisses der Fachkräfte für Arbeitssicherheit als aktiv handelnde Berater, Kommunizieren der Rolle und Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Unternehmen, Förderung des Problembewusstseins beim Unternehmer und den Führungskräften, Regelung der Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und den anderen Arbeitsschutzakteuren, Integration von Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzaspekten in die Regelung der betrieblichen Prozesse.
  • Die systematische Realisierung dieser Maßnahmen sollte vorzugsweise durch ein Arbeitsschutz-Managementsystem (AMS) erfolgen.

1 Details

1.1 Definition

Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FaSi), auch Sicherheitsfachkräfte (SiFa) genannt, sind Personen, die nachweislich eine sicherheitstechnische Fachkunde besitzen. Seit 1973 verlangt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) von allen Unternehmen eine sicherheitstechnische Betreuung. Unternehmen, die nicht das sog. Unternehmermodell praktizieren, müssen dafür eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen oder einen sicherheitstechnischen Dienst beauftragen (§ 5 ASiG). Die Betreuungsleistungen eines sicherheitstechnischen Dienstes müssen ausgebildete Fachkräfte für Arbeitssicherheit übernehmen.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind gemeinsam mit den Betriebsärzten eine wichtige Stütze des innerbetrieblichen Arbeitsschutzsystems. Das heißt, sie sind wichtige Berater des Unternehmers/Arbeitgebers, der Führungskräfte, der Mitarbeiter sowie des Betriebsrats in allen Fragen der Arbeitssicherheit, der Ergonomie, der menschengerechten Gestaltung von Arbeitsabläufen, der Arbeitszeitgestaltung, des Gesundheitsschutzes sowie der Gesundheitsförderung. Sie beraten und unterstützen die betrieblichen Akteure als Fachexperte bei der Wahrnehmung

  • ihrer Aufgaben im Arbeitsschutz und
  • ihrer Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten und von Personen, die durch die Handlungen und Produkte des Unternehmens möglicherweise gefährdet werden.

Der Gesetzgeber und die Unfallversicherungsträger weisen den Fachkräften für Arbeitssicherheit primär eine Beratungs- und Unterstützungsfunktion zu. Der Unternehmer kann die Fachkraft (gemäß § 13 Abs. 2 ArbSchG) jedoch auch damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben im Arbeitsschutz eigenverantwortlich wahrzunehmen. Dies sollte jedoch auf spezielle Aufgaben begrenzt sein (z. B. Erstellung von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe oder Erstunterweisungen der Arbeitnehmer von Fremdfirmen). Für die Übertragung solcher Aufgaben ist eine nachweisliche Pflichtenübertragung erforderlich. Die Erledigung dieser Aufgaben führt die Fachkraft dann aber nicht in ihrer Funktion als Fachkraft für Arbeitssicherheit durch.

Hauptaufgabe einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist die Beratung und Unterstützung der betrieblichen Akteure. Beides sind soziale Dienstleistungen. Beratung bezeichnet den kommunikativen Prozess der Information, der Vermittlung spezifischer Kenntnisse, der An- und Einweisung, der Bereitstellung von Methoden und Hilfsmitteln sowie der Begleitung einer Person oder einer Gruppe bei deren/dessen Erledigung von Aufgaben bzw. der Lösung von Problemen. Beratung setzt Kooperation und Anstrengungen auf beiden Seiten voraus. Der Beratene muss die Beratung wünschen, d. h., Beratung ist keine manipulative, sondern eine offene Interventionsform. Unterstützung bezeic...

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