Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Regelungsbereich Schädliche Bodenveränderungen und Altlasten, soweit nicht in anderen Vorschriften geregelt (z. B. WHG, KrWG, Klärschlammverordnung, Gefahrgutvorschriften, Bundeswaldgesetz, BImSchG).
Wer ist betroffen? Alle Unternehmen bzw. deren Standorte.
Kernaussagen

Grundpflichten sind:

  • Abwehr schädlicher Bodenveränderungen,
  • Sanierung der Böden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen. Zur Sanierung sind u. a. auch frühere Eigentümer und Gesamtrechnungsnachfolger von Verhaltensstörern verpflichtet,
  • Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden treffen, z. B. sichere Lagerung von wassergefährdenden Stoffen.
 
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) (Neufassung gilt ab 1.8.2023)
Regelungsbereich

Standards, um die Anforderungen an den Bodenschutz und die Altlastensanierung bundesweit zu vereinheitlichen.

Gefahrenabwehr von schädlichen Bodenveränderungen aufgrund von wasserbedingter Erosion.
Wer ist betroffen?

Betriebe mit Altlasten, Altablagerungen oder verdächtigen Flächen.

Betriebe, die Erosion verursachen können (z. B. Landwirtschaft, Rohstoffabbau).
Kernaussagen

Diese Verordnung regelt u. a. die Untersuchung und Bewertung von Verdachtsflächen, altlastverdächtigen Flächen, schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten sowie die Anforderungen an die Probennahme, Analytik und Qualitätssicherung nach Bundes-Bodenschutzgesetz, Dekontaminations- und Sicherungsmaßnahmen sowie Sanierungsuntersuchungen und Sanierungspläne bei bestimmten Altlasten.

Prüf- und Vorsorgewerte für die verschiedenen Nutzungsfälle wie z. B. Wohngebiete, Industrie- und Gewerbegrundstücke, Kinderspielplätze, Park- und Freizeitflächen, Landwirtschaft.

Behörde kann Vorsorgepflichten durchsetzen.

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