Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) | |
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Regelungsbereich | Schädliche Bodenveränderungen und Altlasten, soweit nicht in anderen Vorschriften geregelt (z. B. WHG, KrWG, Klärschlammverordnung, Gefahrgutvorschriften, Bundeswaldgesetz, BImSchG). |
Wer ist betroffen? | Alle Unternehmen bzw. deren Standorte. |
Kernaussagen | Grundpflichten sind:
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Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) (Neufassung gilt ab 1.8.2023) | |
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Regelungsbereich | Standards, um die Anforderungen an den Bodenschutz und die Altlastensanierung bundesweit zu vereinheitlichen. Gefahrenabwehr von schädlichen Bodenveränderungen aufgrund von wasserbedingter Erosion. |
Wer ist betroffen? | Betriebe mit Altlasten, Altablagerungen oder verdächtigen Flächen. Betriebe, die Erosion verursachen können (z. B. Landwirtschaft, Rohstoffabbau). |
Kernaussagen | Diese Verordnung regelt u. a. die Untersuchung und Bewertung von Verdachtsflächen, altlastverdächtigen Flächen, schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten sowie die Anforderungen an die Probennahme, Analytik und Qualitätssicherung nach Bundes-Bodenschutzgesetz, Dekontaminations- und Sicherungsmaßnahmen sowie Sanierungsuntersuchungen und Sanierungspläne bei bestimmten Altlasten. Prüf- und Vorsorgewerte für die verschiedenen Nutzungsfälle wie z. B. Wohngebiete, Industrie- und Gewerbegrundstücke, Kinderspielplätze, Park- und Freizeitflächen, Landwirtschaft. Behörde kann Vorsorgepflichten durchsetzen. |
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