Zusammenfassung

 
Überblick

Rechtliche Anforderungen für Betriebe bezüglich Bodenschutz und Altlasten betreffen die Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen und v. a. die Vorgehensweise bei der Untersuchung und Bewertung von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten sowie Anforderungen an Schadstoffmessungen und Sanierungsmaßnahmen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Bereiche des Bodenschutzes und behandelt neben den grundlegenden Vorschriften auch die in der betrieblichen Praxis häufiger auftretenden Detailfragen.

1 Aufgaben

Negative Einwirkungen auf den Boden sind oft "unsichtbar" und treten nicht so auffällig in Erscheinung wie Luft- oder Wasserverschmutzungen. Der Boden hat eine lebenswichtige Filter- und Pufferfunktion im Naturhaushalt und als Lebensgrundlage. Das Bundesbodenschutzgesetz ist die zentrale gesetzliche Regelung zum Bodenschutz.

Durch Bodennutzungen – z. B. Bebauung, Versiegelung, Verschmutzung, falsche Bewirtschaftung – gehen natürliche Bodenfunktionen wie Wasserspeicherfähigkeit, Fruchtbarkeit oder Lebensraum für Organismen verloren. Hinzu kommen noch die in der Vergangenheit angefallenen Altlasten, deren Aufspürung und Sanierung oft erheblich aufwendig ist.

Die Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland nehmen seit 2000 kontinuierlich zu, besonders stark wächst der Anteil an Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen (Abb. 1).

 

Abb. 1: Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche (Hektar pro Tag)[1]

Neben dem vorsorglichen Bodenschutz steht die Sanierung belasteter Böden und Altlasten im Mittelpunkt bodenschutzrechtlicher Anstrengungen. Darunter fallen z. B. Beseitigung oder Dekontaminierung schadstoffbelasteter Böden, Sicherungsmaßnahmen, um weitere Ausbreitungen zu verhindern oder auch Boden verbessernde Maßnahmen wie Erosionsschutz oder Entsiegelung verdichteter Böden.

2 Rechtliche Regelungen

2.1 Bund

 
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Regelungsbereich Schädliche Bodenveränderungen und Altlasten, soweit nicht in anderen Vorschriften geregelt (z. B. WHG, KrWG, Klärschlammverordnung, Gefahrgutvorschriften, Bundeswaldgesetz, BImSchG).
Wer ist betroffen? Alle Unternehmen bzw. deren Standorte.
Kernaussagen

Grundpflichten sind:

  • Abwehr schädlicher Bodenveränderungen,
  • Sanierung der Böden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen. Zur Sanierung sind u. a. auch frühere Eigentümer und Gesamtrechnungsnachfolger von Verhaltensstörern verpflichtet,
  • Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden treffen, z. B. sichere Lagerung von wassergefährdenden Stoffen.
 
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) (Neufassung gilt ab 1.8.2023)
Regelungsbereich

Standards, um die Anforderungen an den Bodenschutz und die Altlastensanierung bundesweit zu vereinheitlichen.

Gefahrenabwehr von schädlichen Bodenveränderungen aufgrund von wasserbedingter Erosion.
Wer ist betroffen?

Betriebe mit Altlasten, Altablagerungen oder verdächtigen Flächen.

Betriebe, die Erosion verursachen können (z. B. Landwirtschaft, Rohstoffabbau).
Kernaussagen

Diese Verordnung regelt u. a. die Untersuchung und Bewertung von Verdachtsflächen, altlastverdächtigen Flächen, schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten sowie die Anforderungen an die Probennahme, Analytik und Qualitätssicherung nach Bundes-Bodenschutzgesetz, Dekontaminations- und Sicherungsmaßnahmen sowie Sanierungsuntersuchungen und Sanierungspläne bei bestimmten Altlasten.

Prüf- und Vorsorgewerte für die verschiedenen Nutzungsfälle wie z. B. Wohngebiete, Industrie- und Gewerbegrundstücke, Kinderspielplätze, Park- und Freizeitflächen, Landwirtschaft.

Behörde kann Vorsorgepflichten durchsetzen.

2.2 Länder

 
Landes-Bodenschutzgesetze
Regelungsbereich Umsetzung des BBodSchG auf Länderebene.
Wer ist betroffen? Alle Unternehmen bzw. deren Standorte.
Kernaussagen Zuständigkeiten, Mitwirkungs- und Duldungspflichten, Ausgleichs- und Entschädigungsvorschriften, Kosten, Zuständigkeiten, Ordnungswidrigkeiten usw.

3 Das Wichtigste in Kürze

Bei Altlasten und altlastverdächtigen Flächen bestehen Eigenkontroll- und Meldepflichten.

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