Chemikalien können sich nicht nur nachteilig auf den Menschen auswirken, sondern auch auf Gewässer, Böden, Luft etc. und müssen deshalb auch unter Umweltschutzgesichtspunkten betrachtet werden. Im Chemikaliengesetz heißt es in § 1: "Zweck des Gesetzes ist es, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Zubereitungen zu schützen, insbesondere sie erkennbar zu machen, sie abzuwenden und ihrem Entstehen vorzubeugen".

Gefahrstoffe, die umweltgefährlich sind, müssen entsprechend der CLP-Verordnung gekennzeichnet werden.

Unter Umweltgesichtspunkten ist wichtig, dass gefährliche Chemikalien nicht auf Pflanzen und Tiere einwirken und unkontrolliert in die Luft, in Gewässer oder Böden austreten können. Besonders gefährlich für die Umwelt sind sogenannte PBT- oder vPvB-Stoffe (siehe REACH-Verordnung).

Grundlage des recht umfangreichen Gefahrstoffrechts ist das Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen, kurz Chemikaliengesetz. Es wird ergänzt durch zahlreiche konkretisierende Vorschriften, insbesondere die Gefahrstoffverordnung und die speziellen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Auch mehrere EU-Vorschriften haben Auswirkungen auf die Praxis.

Neben den vorsorgenden Schutzmaßnahmen im Betrieb ist insbesondere der sichere Transport dieser Stoffe von Bedeutung: Hier legt das Gefahrgutrecht die notwendigen Sicherheits- und Verhaltensregeln für Transporte auf öffentlichen Verkehrswegen inkl. deren Vorbereitung fest. Allein in Deutschland werden jährlich etwa 310 Mio. t Gefahrgut transportiert (Stand: 2017)! Auch Abfälle können Gefahrgut sein.

Spezialgesetze wie Arzneimittelgesetz, Pflanzenschutzgesetz oder Düngemittelgesetz werden hier nicht behandelt.

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