Unter den Immissionsschutz fallen unter Umweltgesichtspunkten hauptsächlich die Bereiche Luftreinhaltung, Lärm und Erschütterungen. Als Lärm wird hier die Lärmbelästigung "nach außen" betrachtet, nicht der Lärmschutz für Mitarbeiter als Aufgabe des Arbeitsschutzes.

Unterscheiden muss man die Begriffe

  • Immission: Einwirkung emittierter Schadstoffe und Lärm auf Pflanzen, Tiere und Menschen sowie Gebäude und
  • Emission: Abgabe von Stoffen, Energien, Strahlen und Lärm an die Umgebung durch eine bestimmte Quelle.

Die Problematik der Luftreinhaltung ist eines der zentralen Themen des Umweltschutzes. Hier wurden bereits große politische und wirtschaftliche Anstrengungen unternommen. Handlungsdruck entstand besonders durch Themen wie Saurer Regen, Waldsterben, Ozonloch, Treibhauseffekt und Gesundheitsbeeinträchtigungen (z. B. die aktuelle Feinstaubdiskussion).

Die Regelungen des Immissionsschutzrechts betreffen nicht nur große Industrieanlagen (z. B. Genehmigungen, Überwachungen, Grenzwerte), sondern auch ganz alltägliche Themen wie Tankstellen, Sportstätten oder Musikanlagen.

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