Über Satzungen legen die Kommunen neben organisatorischen Dingen (z. B. wer für die Erstellung, Unterhaltung und den Betrieb der Ortskanalisation zuständig ist) auch fest, welche Rechte und Pflichten Grundstücksbesitzer haben, welche Anschlussbestimmungen gelten, welche Vorhaben genehmigungspflichtig sind, welche Gebühren zu entrichten sind usw.

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