Die Anforderungen des Lieferkettengesetzes gelten für

  • den eigenen Geschäftsbereich sowie
  • für die unmittelbaren Zulieferer.

Damit liegt nun eine gesetzliche Verpflichtung zumindest für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern in Deutschland vor, ein Compliance-Management-System einzuführen.

Umsetzung des Lieferkettengesetzes für Lieferanten erforderlich. Druck auf die Lieferkette wird wachsen!

Das Lieferkettengesetz verlangt von den größeren Unternehmen nunmehr, angemessene Sorgfaltspflichten bei ihren unmittelbaren Lieferanten und bei Verdachtsmomenten auf Fehlverhalten auch bei den mittelbaren Lieferanten umzusetzen.

Deshalb ist damit zu rechnen, dass im Rahmen der zunehmenden Sorgfaltspflichten durch das Lieferkettengesetz die großen Unternehmen von ihren Lieferanten Nachweise für die Einhaltung der Sorgfaltspflichten des LkSG einfordern werden.

Ein möglicher Nachweis für die Erfüllung aller Sorgfaltspflichten wäre beispielsweise eine Zertifizierung eines Lieferanten nach ISO 37301. Mit einem solchen Nachweis des Lieferanten, dass er ein wirksames und angemessenes Compliance-Management-System implementiert hat, können alle Verpflichtungen des LkSG nachgewiesen werden. Da mit der DIN-ISO 37301 seit 2021 eine Zertifizierungsnorm vorliegt, könnten also die großen Unternehmen eine solche Zertifizierung einfordern.

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