Im Arbeitsschutz versteht man unter Gefahr eine Situation, die dann entsteht, wenn ein Mensch räumlich und zeitlich in Kontakt mit einem verletzungsbewirkenden Faktor kommen kann. Dabei ist zu beachten, dass mehrere Gefahr bringende Bedingungen zusammenwirken können.

Gefährdungen und damit das Wirksamwerden von Gefahren sollen verhindert werden durch

  • technische,
  • organisatorische und
  • persönliche Maßnahmen.

Gefahren, die nicht durch technische Maßnahmen ausgeschlossen werden können, werden als Restrisiko bezeichnet.

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