Ein größeres Schadensereignis zieht immer unterschiedliche Ermittlungen nach sich:

  • Polizei: Hierbei geht es um die Spurensicherung und die Absicherung von Gefahrenbereichen zur Vermeidung weiterer Schäden. Die Polizei informiert i. d. R. die Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft. Die polizeilichen Ermittlungen leiten keine direkten Rechtsfolgen ein.
  • Kriminalpolizei: Die Kriminalpolizei ist ebenfalls um die Spurensicherung bemüht und versucht zu ermitteln, ob es sich um eine kriminelle Tat handelt. Sie führt auch Ermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft durch und leitet damit Rechtsfolgen ein.
  • Staatsanwaltschaft: Der Staatsanwalt kommt nur bei schweren Schadensfällen zur Ermittlung vor Ort. Er ist dabei bemüht, so viele unverfälschte Informationen wie möglich zu erhalten. Dazu nimmt er erste Befragungen vor. Der Staatsanwalt ist verpflichtet, alle Beteiligten auf ihr Aussageverweigerungsrecht hinzuweisen. Er leitet Rechtsfolgen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz und dem Strafgesetzbuch ein und erhebt Anklage vor dem Gericht.
  • Staatliche Arbeitsschutzaufsicht: Die Aufsichtsbeamten ermitteln die Ursachen von Unfällen und Gesundheitsschäden. Der Staatsanwalt bedient sich bei den Ermittlungen der Aufsichtsbeamten als Experten in Arbeitssicherheit und lässt durch sie Gutachten zum Schadenshergang erstellen. Aufsichtsbeamte leiten ebenfalls Rechtsfolgen ein. Diese Aufgaben werden teilweise den Berufsgenossenschaften übertragen.
  • Berufsgenossenschaft: Die Berufsgenossenschaften ermitteln bei Verstößen gegen Arbeitsschutzbestimmungen auf der Grundlage des SGB VII und bei Unfällen und Gesundheitsschäden. Sie führen als gesetzlicher Unfallversicherer auch Ermittlungen aus versicherungsrechtlicher Sicht durch. Durch Berufsgenossenschaften werden ebenfalls Rechtsfolgen eingeleitet.
  • Staatliches Amt für Umweltschutz: Die Aufsichtsbeamten ermitteln die Ursachen von Umweltschäden. Die Staatsanwaltschaft bedient sich bei den Ermittlungen der Aufsichtsbeamten als Experten im Umweltschutz und lässt durch sie Gutachten zum Schadenshergang erstellen. Aufsichtsbeamte leiten Rechtsfolgen ein.

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