Den wohl schwierigsten und umfangreichsten Komplex stellen die zivilrechtlichen Haftungsmöglichkeiten dar.

Zivilrechtliche Haftungsmöglichkeiten sind:

  • Haftung für Sach- und Vermögensschäden,
  • Haftung für Personenschäden,
  • Haftung für Umweltschäden,
  • Haftung für Sach- und Vermögensschäden.

Ein Haftungsanspruch besteht immer für Sach- und Vermögensschäden, wenn jemand schuldhaft einen Schaden verursacht hat. Diesen Anspruch kann ein Unternehmer auch bei einem Mitarbeiter geltend machen, wenn dieser dem Unternehmen einen Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten zugefügt hat.

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