Es gibt also Gemeinsamkeiten zwischen den Kanälen, die die beiden Gesetz erfordern – aber auch einige Unterschiede. Die wohl wichtigsten Unterschiede sind der Kreis der geschützten Personen und die Sachverhalte, deren Meldung das Gesetz schützt. Letztlich muss jedes Unternehmen selbst entscheiden, ob es aufgrund der Unterschiede eine getrennte Behandlung der beiden Kanäle für vorzugswürdig hält. Meine Empfehlung wären unterschiedliche Kanäle für beide Gesetze.

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