Wenn einem Unternehmen ein Missstand in Bezug auf die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette bekannt wird, muss es aktiv werden und sich um Abhilfe bemühen. Man spricht dann von "substantiierter Kenntnis". Damit sind "tatsächliche Anhaltspunkte" gemeint, nicht bloße Meinungen oder Gerüchte. Dann haben Unternehmen dem klar vorgegeben Prozess der OECD Due Diligence Guidelines zu folgen, der als lernendes System angelegt ist:

  1. Managementsysteme und Policies etablieren
  2. Risikoanalyse erstellen und Risiken priorisieren ("red flags" identifizieren)
  3. Risiken integrieren und Präventionsmaßnahmen einleiten
  4. Risikointegrierung laut einem Correcting Action Plan monitoren
  5. Erfolgte Maßnahmen kommunizieren und
  6. Entstandenen Schaden wiedergutmachen

Noch ein wichtiger Hinweis: Das LkSG sieht als Präventionsmaßnahme vor, seine Vertragspartner zu überprüfen, bevor man ein neues Geschäft startet. Auch wenn Verträge vor Inkrafttreten des Gesetzes unterschrieben wurden, gibt es neben der rechtlichen eine moralische Verpflichtung, vor allem wenn Unternehmen sich freiwilligen Standards unterwerfen und Teil von Brancheninitiativen sind.

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