Wie die USA und Großbritannien hat Frankreich mit der Einführung des zwischen einem Unternehmen und der Staatsanwaltschaft vereinbarten "Convention judiciaire d‘intérêt public" (CJIP) (Verständigung im öffentlichen Interesse) eine Art von "Deferred Prosecution Agreement" geschaffen. Mit dem CJIP vermeidet das Unternehmen ein Schuldanerkenntnis und eine Verurteilung. Die Strafe kann max. 30 % des durchschnittlich in den letzten 3 Jahren erzielten Konzernumsatzes betragen. Das Unternehmen hat danach max. 3 Jahre, um ein Anti-Korruptions-Compliance Management System einzuführen.

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