Eine der grundlegendsten Pflichten des GmbH-Geschäftsführers – nicht nur in der Krise – besteht darin, über die wirtschaftliche Unternehmenslage informiert zu sein (vgl. § 43 Abs. 1 GmbHG). In der Krise und in ihrem Vorfeld steigern sich die Anforderungen an den Geschäftsführer: Er muss nun noch sorgfältiger die wirtschaftliche Lage überwachen und ggf. in kurzen Abständen Vermögensstatus und Bilanzen erstellen. Um das zu gewährleisten, muss der Geschäftsführer ein betriebliches Rechnungswesen installieren, das die ständige Überwachung der Finanzen der Gesellschaft ermöglicht.[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Compliance Office Online. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge