Art. 17 der Verordnung gewährt jedem Betroffenen das Recht, seine Daten löschen zu lassen, wenn
- der Zweck der Speicherung der Daten erfüllt ist,
- er seine einmal gegebene Einwilligung widerruft (was er im Regelfall jederzeit kann),
- er gegen die Speicherung oder Verarbeitung Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO eingelegt hat, ohne dass vorrangige berechtigte Gründe für die Verarbeitung bestehen,
- wenn seine Daten in unrechtmäßiger Weise verarbeitet oder gespeichert wurden.
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