Ein alltägliches Szenario stellt für die meisten Unternehmen die Annahme von Zuwendungen dar. An dieser Stelle ist große Vorsicht geboten, da durch die Annahme von Geschenken schnell ein Korruptionsverdacht entstehen kann. Zudem besteht oftmals Unsicherheit bei Betroffenen, wie sie sich bei der Annahme von Geschenken verhalten sollen und vor allem dürfen. Der Prozess sollte daher unbedingt Teil einer Strukturanalyse im Unternehmen sein. Nachfolgend wird anhand der Annahme von Geschenken eine negative Strukturanalyse aufgeführt: In Unternehmen U kommt es häufig zu der Situation, dass Mitarbeiter Zuwendungen von Kunden erhalten. Die Mitarbeiter haben keine Vorgaben darüber erhalten, wie sie sich in diesen Situationen zu verhalten haben. Außerdem sind die Mitarbeiter nicht verpflichtet, die Geschäftsführung über erhaltene Zuwendungen zu informieren.

 
Einordnung Prozess Wie verhalten wir uns in der Situation? Gesetzliche Vorschriften Präventionsmaßnahmen Fazit

Vertrieb,

Einkauf,

Korruptionsbekämpfung
Annahme von Zuwendungen in Form von Geschenken Annahme von Geschenken ist ohne Einschränkungen erlaubt, keine Meldepflicht an die Geschäftsführung, keine Vorgaben für die Mitarbeiter hier insbesondere die Straftatbestände durch das StGB, z. B: Bestechung keine Präventionsmaßnahmen vorhanden Verbesserung dringend erforderlich!

Die Compliance-Strukturanalyse weist ein schlechtes Ergebnis auf: Es wurden keine Präventionsmaßnahmen getroffen, obwohl die Situation einen Compliance gefährdeten Bereich betrifft. In dieser Situation ist schnelles Handeln geboten: Verantwortliche sollten unverzüglich eine Risikoanalyse durchführen und geeignete Maßnahmen ermitteln, um den Umgang mit Zuwendungen rechtssicher zu gestalten. Eine Lösungsmöglichkeit wäre bspw., die Annahme von Geschenken auf einen Wert zu begrenzen und konkrete Verhaltensrichtlinien im Unternehmen aufzustellen.

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