Sind die Risiken in den einzelnen relevanten Teilbereichen identifiziert, bewertet und entsprechende Maßnahmen benannt, bedarf es der konkreten Einführung eines Compliance-Management-Systems. Dieses kann für mehrere Themenfelder ganz oder teilweise einheitlich, aber auch gesondert, wie z. B. im Bereich Tax Compliance, eingeführt werden. Wesentlich für eine nachhaltige und wirksame Umsetzung des Compliance-Management-Systems ist eine sachgerechte Dokumentation und eine angemessene interne Kommunikation sowohl im Hinblick auf die erfolgte Risikoidentifikation/-analyse, als auch der definierten Maßnahmen und Zuständigkeiten.

Mit der Einführung eines funktionierenden Compliance-Management-Systems ist die Arbeit noch nicht getan. Voraussetzung für ein dauerhaft funktionierendes Compliance-Management-System ist vielmehr, dass dieses regelmäßig im Hinblick auf seine Funktionsfähigkeit, aber auch auf die Konzeptionierung überprüft wird. Diese Überwachung kann durch regelmäßige Konzeptionsprüfungen sowie Angemessenheits- und Wirksamkeitskontrollen (IDW PS 980) erfolgen.

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