Mit der EU-Taxonomie Verordnung vom 18.6.2020 (Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates) ist ein neues Regelwerk geschaffen worden, das auch die Kommunen in ihrer Investitions- und Finanzierungstätigkeit betrifft. Ziel der VO ist es, die Finanzmittelflüsse im Investitionsbereich so zu lenken, dass das EU-Ziel einer klimaneutralen Wirtschaft bis zu Jahr 2050 gefördert wird.[1] Compliance Management steht hier vor der Aufgabe, auf mögliche Zielkonflikte z. B. mit allgemeinen Haushaltsgrundsätzen frühzeitig aufmerksam zu machen und Lösungsmöglichkeiten anzubieten. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 15.11.2023 deutlich gemacht, dass allein der Zweck der Förderung der Klimaneutralität nicht die Verletzung allgemeiner Haushaltsgrundsätze rechtfertigt.[2]

[1] Vgl. Tepe/Heider, Der kommunale Nachhaltigkeitshaushalt und die EU-Taxonomie, GemHH 10/2023, S. 225.

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