Ein Compliance-Management-System muss integraler Bestandteil der Organisation und der Prozesse sein. Der Verwaltungsführung kommt dabei eine besondere Verantwortung zu. Empirische Untersuchungen belegen, wie sehr eine integritätsfördernde Organisationskultur über die Wirksamkeit eines Compliance-Management-Systems entscheidet.[1] Es ist ratsam, Konflikte regelmäßig zum Bestandteil von Führungszirkeln und Dienstbesprechungen zu machen. Compliance-Verstöße dürfen nicht folgenlos bleiben. Neben disziplinar- und arbeitsrechtlichen Maßnahmen sollten evtl. notwendige organisatorische Konsequenzen nicht vergessen werden. Bei gravierenden Verstößen stellt sich regelmäßig die Frage, ob politische Gremien zu informieren sind.

Compliance-Management-Systeme sollten zurückgreifen können auf Schlüsselkennzahlen, die Auffälligkeiten sichtbar machen. Bei der Einführung eines Compliance-Management-Systems in einer Kommunalverwaltung ist darauf zu achten, ob bereits Einrichtungen der Prüfung von Regelkonformität vorhanden sind. Diese sind in das neue System zu integrieren. So hat die örtliche Rechnungsprüfung nicht nur die Aufgabe, die laufenden Vorgänge der Finanzbuchhaltung zu prüfen, sondern z. B. auch Vergaben auf die Beachtung des Vergaberechts zu kontrollieren. Öffentliche Unternehmen verfügen i. d. R. über eine eigene Innenrevision. Größere Verwaltungen verfügen häufig über ein eigenes Rechtsamt, das durch mehr oder weniger umfangreiche interne Prüfungs- und Mitzeichnungspflichten präventiv in die Rechtmäßigkeitskontrolle der Verwaltung eingebunden ist.

[1] Vgl. Stober/Ohrtmann (Hrsg.), Compliance. Handbuch für die öffentliche Verwaltung, 2015, Rn. 424.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Compliance Office Online. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge