Überblick

Dieses Merkblatt dient als Hilfestellung bei der Bestellung eines Mitarbeiters des Unternehmens zum Compliance-Beauftragten und der Beschreibung dessen Aufgaben.

Die Bestellung eines Compliance-Beauftragten im Unternehmen (oder einer sonstigen Institution wie öffentliche Einrichtungen oder Vereine) wird heute als erster Schritt in Richtung eines Compliance-Management-Systems verstanden. Compliance-Beauftragte sollen mit dafür Sorge tragen, dass Regeln im Unternehmen eingehalten und Regelverletzungen und daraus resultierende Risiken vermieden werden. Die konkrete Aufgabenstellung hängt vom Risikoprofil des jeweiligen Unternehmens ab. Die Bestellung eines mit den erforderlichen Befugnissen und Ressourcen ausgestatteten Compliance-Beauftragten dient zudem im Rahmen des rechtlich Möglichen der Entlastung der Geschäftsleitung.

Zum Compliance-Beauftragten können Mitarbeiter des Unternehmens bestellt werden. Abhängig von den jeweiligen Anforderungen des Unternehmens können Mitarbeiter Compliance als Hauptaufgabe oder als zusätzliche Aufgabe übernehmen. Ebenfalls ist die Compliance-Funktion unter Wahrung der rechtlichen Vorgaben auf Externe auslagerbar.

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