Zum Gewässerschutzbeauftragten darf nur bestellt werden, wer die notwendige Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Die Fachkunde kann durch Lehrgänge erworben werden. Aber auch technische, naturwissenschaftliche, betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse sind notwendige Voraussetzungen. Einschlägige Erfahrung und praktische Tätigkeiten, z. B. in den Bereichen Produktion, Verfahrenstechnik, Abwasserbehandlung, Umgang mit Gefahrstoffen, Arbeitssicherheit und Notfallmaßnahmen sind außerdem erforderlich. Ein naturwissenschaftliches Studium ist nicht notwendig.
Zuverlässigkeit
Unter Zuverlässigkeit sind alle persönlichen Eigenschaften zu verstehen, die dem Beauftragten die notwendige Authentizität und Autorität verleihen, um die Belange des Umweltschutzes zu vertreten und einzufordern.
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