Die Familie der Bauunternehmen umfasst grundsätzlich den Hoch- und Tiefbau. Als Nebengewerbe können Gerüstbau sowie das Maler- und Lackiererhandwerk genannt werden; verwandte Berufe sind Architekten und Bauingenieure.

Bilanzierung

Um einen besseren Überblick über den Stand der geschäftlichen Vorgänge zu erlangen, wird oftmals ein abweichendes Wirtschaftsjahr gewählt. Dies ist bei bilanzierenden Unternehmen grundsätzlich möglich, führt jedoch zu Mehraufwand, wenn das Jahresergebnis (Wirtschaftsjahr) mit der Umsatzsteuer (Kalenderjahr) abgeglichen werden soll.

Einen besonderen Stellenwert nimmt bei Bauunternehmen die Erfassung und Bewertung der teilfertigen Arbeiten ein: Grad der Fertigstellung, drohende Verluste; damit zusammenhängend die Problematik der Rückstellungen für Garantieeinbehalte und ggf. deren Abzinsung.

Prüfungsschwerpunkt kann auch die Behandlung von Vorratsgrundstücken im Privat- oder Betriebsvermögen bzw. als Umlauf- oder Anlagevermögen mit den entsprechenden unterschiedlichen Vorsteuerregelungen sein.

Bei Gerüst- und Schalungsteilen wird oft ein Festwert gebildet; hier muss eine Abgrenzung zu geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) erfolgen.

Einkommensteuer / Gewerbesteuer

Einkommensteuerlich fallen Bauleistungen unter Einkünfte aus Gewerbebetrieb und lösen Gewerbesteuer aus. Architekten und Bauingenieure sind Freiberufler und erzielen grundsätzlich Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, welche gewerbesteuerfrei sind. Fraglich ist hier, ob die "Architekten-Umsätze" von den Bauleistungen getrennt werden können oder mit der Gewerbesteuerpflicht der Bauleistungen "infiziert" sind. Weitere Themen sind die Bauabzugssteuer bei eingekauften Leistungen und das Vorliegen von Freistellungsbescheinigungen.

Umsatzsteuer

Abweichend von den "Regelumsätzen" wird bei Grundstücksumsätzen und Bauleistungen unter bestimmten Umständen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger verlagert.

Leistungen an private bzw. öffentlich rechtliche Auftraggeber oder Unternehmer führen zu unterschiedlichen Orten der Leistung. Auch die Umsatzsteuerfreiheit bei Umsätzen mit Grundstücken kann eine Rolle spielen. Welcher Umsatz wird getätigt: Lieferung, Werkleistung, sonstige Leistung?

Subunternehmen

Wie erfolgt die Abrechnung, welche Auflagen sind zu beachten? Ebenso spielen umsatzsteuerliche Besonderheiten bei Sachverhalten mit Auslandsbezug eine Rolle.

Arbeitnehmer / Arbeitnehmerüberlassung

Themen sind hier Abrechnung und Bilanzierung von Wintergeld, Winterausfallgeld und Ansprüchen aus bzw. von Zusatzversorgungskassen sowie Vorruhestandsregelungen. Seit 2015 müssen zusätzlich die Anforderungen des Mindestlohngesetzes beachtet werden. In diesem Zusammenhang spielen auch Rückstellungen für Haftungsfragen im Subunternehmerbereich eine Rolle.

Kalkulationsmethode

Abstimmung der Lieferorte bei Warenbezug mit den verbuchten Baustellen; Ermittlung des Fertigstellungsgrades anhand der Kostenstellenrechnung.

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