Die Aushangpflicht ist jeweils im genannten Gesetz geregelt.

Aus betrieblichen oder gesetzgeberischen Gründen angebracht (aber nicht verpflichtend!) ist der Aushang von

Die einschlägigen Vorschriften des berufsgenossenschaftlichen Regelwerks (DGUV-Vorschriften; ehedem Unfallverhütungsvorschriften) sind ebenfalls auszuhängen.

Auch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können vorsehen, dass diese durch Aushang im Betrieb allen Arbeitnehmern bekannt gemacht werden müssen.

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