Das Arbeitsschutzgesetz und insbesondere neuere Verordnungen, wie beispielsweise die Betriebssicherheitsverordnung, gewähren Unternehmen Gestaltungsspielräume verbunden mit einer hohen Eigenverantwortung. Sie formulieren deshalb primär Schutzziele und räumen Spielräume für die betriebsspezifische Umsetzung ein. Im Gegenzug müssen die Unternehmen die individuelle Umsetzung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen eigenverantwortlich regeln und die Verantwortung für die schutzzielkonforme Umsetzung übernehmen sowie in der Lage sein, die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen auch nachweisen zu können. Ein Arbeitsschutzmanagement trägt hierzu bei.

Die Förderung der Eigenverantwortung für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ist eine der Intentionen des Arbeitsschutzmanagements. Hierzu tragen insbesondere bei:

  • das Entwirren des Vorschriften-Knäuels und die klare Darstellung der konkreten Pflichten und Aufgaben der Akteure im Arbeitsschutz,
  • die Formulierung messbarer Arbeitsschutzziele für das Unternehmen und die einzelnen Bereiche, die im Einklang zu den Unternehmenszielen stehen sollen,
  • das Ableiten von Arbeitsschutzmaßnahmen aus den formulierten Arbeitsschutzzielen unter Beachtung externer Vorgaben, statt sie allein aus externen Vorgaben herzuleiten und zu begründen,
  • die Ermittlung der Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen sowie
  • die Dokumentation der Festlegungen und Ergebnisse.

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