Die ISO 45.001 geht von einem Managementsystem aus, dem der PDCA-Zyklus zugrunde liegt. Bezogen auf ein Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA-MS) bedeutet dies:

  • Planen: SGA-Risiken und SGA-Chancen und andere Risiken und Chancen bestimmen und bewerten, erforderliche SGA-Ziele und Prozesse festlegen, um Ergebnisse in Übereinstimmung mit der SGA-Politik der Organisation zu erhalten.
  • Durchführen: Prozesse wie festgelegt (geplant) anwenden.
  • Prüfen: Überwachen und Messen von Tätigkeiten und Prozessen im Hinblick auf die SGA-Politik sowie die SGA-Ziele und Berichten der Ergebnisse.
  • Handeln: Ergreifen von Maßnahmen für die fortlaufende Verbesserung der SGA-Leistung, um die beabsichtigten Ergebnisse zu erreichen.

Eines der wesentlichsten Merkmale der ISO 45.001 ist, dass dieser AMS-Standard den Anforderungen von ISO an Managementsystemnormen entspricht. D. h., die "ISO-Grundstruktur für Managementsystemnormen", die sog. "High Level Structure", findet Anwendung. Dazu gehören ein identischer Haupttext und gemeinsame Begriffe mit Kerndefinitionen, die entworfen wurden, um die Umsetzung für diejenigen Anwender zu erleichtern, die mehrere ISO-Managementsystemnormen im Einsatz haben. Beim Aufbau und bei der Anwendung eines AMS gemäß der ISO 45.001 entstehen in Unternehmen, die beispielsweise ein Qualitätsmanagement nach ISO 9.001 anwenden, einige Synergien (z. B. Nutzung der gleichen Prozesse (z. B. interne Audits) oder Integration in die Darlegung der Führungsaufgaben und -pflichten). Nicht zu unterschätzen ist die Wirkung auf die Beschäftigten. Integrierte Managementsysteme benötigen abgestimmte Zielvorstellungen (Reduzierung von Zielkonflikten), ganzheitlich gestaltete Prozesse sowie eine ganzheitliche Führung. Die Relevanz von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit soll verstärkt erlebbar werden.

Weitere, wesentliche Merkmale der ISO 45.001 sind:

  • Aus der High Level Structure resultierende Verwendung der Begriffe "Risiken" und "Chancen":[1]

    • SGA-Risiko: Kombination aus der Eintrittswahrscheinlichkeit arbeitsbezogener gefahrbringender Ereignisse oder Expositionen und der Schwere der Verletzung und Erkrankung, die durch die Ereignisse oder die Expositionen hervorgerufen werden kann;
    • SGA-Chancen: Umstand oder Reihe von Umständen, die zur Verbesserung der SGA-Leistung führen können.
  • Die ISO 45.001 spricht von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und macht dadurch deutlich, dass sie von einem umfassenderen Arbeitsschutzverständnis ausgeht, das auch Aspekte der Gesundheitsförderung (arbeitsbezogenes Wohlbefinden/Wohlfühlen) mit einschließt.
  • Die geforderte aktive Rolle des Unternehmers und der Führungskräfte – z. B. eine Planung der Maßnahmen zur Erreichung der (vereinbarten) Arbeitsschutzziele für den eigenen Zuständigkeitsbereich, einschließlich des Verfolgens der Umsetzung, Lenkung und Berichterstattung.
  • Ein breites Verständnis von Beschäftigten:[2]

    • Beschäftigte sind Personen, die Arbeit oder arbeitsbezogene Tätigkeiten ausführen, die im Einflussbereich des Unternehmens stehen. Es kann sich hierbei um eine bezahlte oder unbezahlte Tätigkeit (z. B. ehrenamtliche Tätigkeit) handeln. "Beschäftigte" schließt die oberste Leitung sowie leitendes und nicht leitendes Personal ein.
    • Die Arbeit oder die arbeitsbezogenen Tätigkeiten, die im Einflussbereich des Unternehmens ausgeführt werden, dürfen durch bei dem Unternehmen angestellte Beschäftigte, Beschäftigte von externen Anbietern, Auftragnehmer, Einzelpersonen, Leiharbeitnehmer und andere Personen erbracht werden, soweit das Unternehmen Anteil am Einfluss auf ihre Arbeit oder arbeitsbezogene Tätigkeiten hat; entsprechend dem zu definierenden Kontext des Unternehmens.
  • Die Regelung der Einbeziehung der Beschäftigten (nicht nur der eigenen). Hierbei wird differenziert zwischen Beteiligung und Konsultation:[3]

    • Beteiligung: Einbeziehung in die Entscheidungsfindung.

      Anmerkung: Die Beteiligung umfasst die Einbeziehung von SGA-Gremien und der Vertreter der Beschäftigten, wo vorhanden.

    • Konsultation: Ansichten einholen, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

      Anmerkung: Die Konsultation umfasst die Einbeziehung von SGA-Gremien und der Vertreter der Beschäftigten, wo vorhanden.

  • Festlegung des Kontextes des Unternehmens; hierzu muss das Unternehmen

    • externe und interne Themen bestimmen, die für ihren Zweck relevant sind und sich auf ihre Fähigkeit auswirken, die beabsichtigten Ergebnisse ihres SGA-Managementsystems zu erreichen (z. B. die SGA-Leistungen der Lieferanten, Partnerfirmen und Gäste);
    • die Erfordernisse und Erwartungen der Beschäftigten und anderen interessierten Parteien (Personen oder Organisationen, die eine Entscheidung oder Tätigkeit des Unternehmens beeinflussen können, die davon beeinflusst sein kann, oder die sich davon beeinflusst fühlen kann) erfassen;
    • den Anwendungsbereich des SGA-Managementsystems festlegen.
  • Die Ermittlung der für das Unternehmen relevanten rechtlichen Verpflichtungen und anderen Anforderungen.

Die ISO 45.001 geht von den gl...

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