Das sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen: Corona-Tests

Regelmäßige Tests sollen helfen, eine Covid-Infektion frühzeitig zu erkennen. Die Spitzenverbände der Wirtschaft appellieren dafür, den Beschäftigten Schnelltests im Betrieb anzubieten.

Es gibt drei verschiedene Corona-Tests. Die kurzen Bezeichnungen, die vor allem im Alltag genutzt werden, heißen Selbsttest, Schnelltest und PCR-Test. Die Genauigkeit von Selbst- und Schnelltest ist hoch, aber eben nicht immer korrekt. Zeigen sie ein positives Ergebnis an, lässt sich dies mit einem PCR-Test bestätigen oder widerlegen. Der PCR-Test wird ausschließlich von medizinischem Fachpersonal durchgeführt und im Labor ausgewertet.

Selbsttests sind eine schnelle und unkomplizierte Lösung

Selbsttests sind verhältnismäßig günstig. Aktuell liegt der Preis je Test bei knapp 5 EUR. Erhältlich sind sie in Apotheken, im Einzelhandel sowie beim Discounter. Sie können auch online bestellt werden. Der Kauf ist auch für Unternehmen ohne großen Aufwand möglich.

Für den Selbsttest ist jeder selbst verantwortlich

Einen Selbsttest kann jeder, z. B. zu Hause, selbst durchführen. Probeentnahme und Auswertung sind einfach. Im Internet stehen dazu Videos zur Verfügung, die alles Schritt für Schritt erklären. Der Test dauert etwa 20 Minuten. Eine Dokumentation des Ergebnisses gibt es nicht. Es kommt also darauf an, dass die Nutzer verantwortungsbewusst und vertrauensvoll mit dem Testergebnis umgehen, vor allem wenn es positiv ausfällt.

Schnelltests dürfen nur geschultes Personal durchführen

Schnelltests sind z. B. bei Herstellern von Medizinbedarf erhältlich. Der Schnelltest – die genaue Formulierung lautet PoC-Antigen-Schnelltest – darf nur von Fachpersonal durchgeführt werden. Eine Ersthelferausbildung reicht dafür nicht aus.

Wer die Testung vornimmt muss als Arbeitsschutzmaßnahme mindestens eine FFP2-Maske zusammen mit einem Gesichtsschild oder einer dichtsitzenden Schutzbrille tragen. Da die Testdurchführung zu vergleichbaren Tätigkeiten zählt wie in der Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" beschrieben, müssen bei Testung und diagnostischen Aufgaben die entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmen umgesetzt werden.

Lässt der Arbeitgeber die Tests durch eigenes, geschultes Personal durchführen, gilt er als Betreiber eines Medizinprodukts. Mit der Testung können aber auch externe Stellen, also z. B. Ärzte, Apotheken oder Testzentren, beauftragt werden. Mit ihnen müssen dann Termine vereinbart werden.

Beim Schnelltest gibt es einen Nachweis zum Ergebnis

Beim Schnelltest wird von einer geschulten Person ein Nasen- oder Rachenabstrich gemacht. Die Auswertung erfolgt ähnlich wie beim Selbsttest und liegt in etwa 15 bis 20 Minuten vor. Die Testperson erhält ihr Ergebnis dann z. B. per E-Mail zugeschickt. Dieser Nachweis erhält zusätzlich zum Ergebnis Angaben, wer den Test wann durchgeführt hat.

Wie oft sollte getestet werden und wer übernimmt die Kosten?

Egal ob Selbst- oder Schnelltest: Bietet der Betrieb den Beschäftigten Tests an, übernimmt er die Kosten. Das Unternehmen sollte festlegen, wer und wie oft getestet wird. Je nach Arbeitsbedingungen, etwa wenn Abstandhalten nicht möglich ist oder bei häufigem Kundenkontakt bzw. bei der Arbeit im medizinischen oder pflegerischen Bereich, sollte entsprechend häufiger getestet werden.

Corona-Tests können auch verordnet werden

Bisher handelt es sich bei den Tests im Unternehmen meist um ein freiwilliges Angebot des Arbeitgebers. Je nach Bundesland kann es aber für bestimmte Betriebe auch eine Testpflicht geben. Und auch der Arbeitgeber kann Tests anordnen, wenn sie für den betrieblichen Gesundheitsschutz und einen störungsfreien Arbeitsablauf erforderlich sind. Weigert sich ein Arbeitnehmer trotz Testpflicht, sich testen zu lassen, kann ihm der Arbeitgeber den Zugang zum Betrieb verweigern und die Lohnfortzahlung einstellen, da der Arbeitnehmer seine vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung nicht erbringen kann.

Nur bei Testpflicht findet der Test während der Arbeitszeit statt

Werden die Tests auf freiwilliger Basis angeboten, wird die Testung nicht als Arbeitszeit angesehen. Sind die Test angeordnet, sind sie als Teil der Arbeitszeit zu vergüten.

Wenn der Selbsttest positiv ausfällt

Beim Selbsttest muss ein positives Testergebnis nicht ans Gesundheitsamt gemeldet werden. Eine Mitteilung an den Arbeitgeber muss allerdings unverzüglich erfolgen. Und dann sollte der Betroffene z. B. seinen Hausarzt telefonieren und einen PCR-Test machen lassen. Bis dahin– oder wenn sich das Ergebnis bestätigt auch länger – muss er in Quarantäne bleiben.

Wenn der Schnelltest ein positives Ergebnis anzeigt

Bei den Schnelltests muss ein positives Testergebnis von der Person, die den Test durchgeführt hat, dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Außerdem muss der positiv Getestete dies seinem Arbeitgeber melden. Dieser schickt den Beschäftigten sofort in Selbstisolation. Wenn möglich kann er dort seine Arbeit im Homeoffice fortsetzen.

Wer bezahlt den PCR-Test?

Veranlasst ein Arzt oder das Gesundheitsamt einen PCR-Test, z. B. um das positive Ergebnis eines Schnelltests zu überprüfen, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Bei den Selbsttest wird man die Kosten wohl eher selbst tragen müssen, da es bei dieser Testform keine Dokumentation gibt.

Der PCR-Test liefert Gewissheit

PCR-Tests weisen eine Covid-19-Infektion anhand von genetischem Virus-Material im Abstrich nach. Er wird ausschließlich von medizinischem Personal durchgeführt. Die Auswertung erfolgt im Labor und dauert in der Regel 24 bis 48 Stunden. Danach hat man Gewissheit. Negative Ergebnisse von Selbst- oder Schnelltests sprechen dagegen nicht zwingend dafür, dass man nicht an Corona erkrankt ist.

Anreize fürs Testen schaffen

Bietet ein Arbeitgeber Tests an, sollte er umgehend alle Mitarbeiter, auch die im Homeoffice, darüber informieren. Er kann bei einem freiwilligen Angebot mit angemessenen Prämien, wie z. B. Gutscheinen, dafür werben, dass sich alle regelmäßig testen lassen. Denn aktuell wird davon ausgegangen, dass vermehrte Testungen bis mindestens Juni 2021 notwendig sind, um positiv aufs Infektionsgeschehen einwirken zu können.


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Schlagworte zum Thema:  Coronavirus, Arbeitsschutz