Brandschutzorganisation

Wer haftet bei unterlassener Löschpflicht?


Brandschutz: Wer haftet bei unterlassener Löschpflicht?

Bei entstehenden Bränden besteht eine Löschpflicht. Wer diese missachtet, macht sich strafbar. Und wegen mangelhafter Brandschutzorganisation haftet unter Umständen auch der Unternehmer persönlich.

Darauf weist Carsten Wege, Geschäftsführer des Bundesverbandes Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf), hin. Wann der Unternehmer haftet und wie er für eine angemessene Brandschutzorganisation sorgen lesen Sie in dem Beitrag " Betrieblicher Brandschutz - Löschpflicht bei entstehenden Bränden!" des Bundesverbandes Brandschutz-Fachbetriebe e.V.

Brandschutz beim Umgang mit brennbaren Stoffen

Bei Tätigkeiten mit brennbaren oder oxidierenden Gefahrstoffen, bei denen Brandgefährdungen entstehen können, ist die TRGS 800 Brandschutzmaßnahmen zu berücksichtigen.

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BVBF

Schlagworte zum Thema:  Brandschutz , Compliance
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