Brandschutz: Präventive Maßnahmen im Betrieb

Zum Glück brennt es selten. Doch je seltener ein Ereignis, desto weniger Erfahrung hat man damit. Und das kann gefährlich werden. Deshalb ist es wichtig, Gefahrensituationen regelmäßig zu simulieren. Mit diesen „Trockenübungen“ lassen sich überlebenswichtige Verhaltensweisen festigen.

Bevor Menschen in einem Gebäude durch ein Feuer in Lebensgefahr geraten, müssen schon viele Sicherheitsmaßnahmen gescheitert sein. Denn vor Bränden und deren Folgen kann man sich mit präventiven baulichen, anlagetechnischen und organisatorischen Maßnahmen schützen.

Nicht brennbare Baustoffe und schwer entflammbare Materialien

Bereits beim Bau kann und muss man auf den Brandschutz achten. Dabei spielen nichtbrennbare Baustoffe, wie Beton oder Ziegel, ebenso eine Rolle wie schwer entflammbare Dämmungen oder Anstriche. Allerdings hat man auf die bauliche Ausführung kaum Einfluss, wenn man in bereits fertig -gestellte Gebäude einzieht.

Bezugsfertige Räume mit anlagetechnischem Brandschutz ausrüsten

Ein Schwerpunkt bei bezugsfertigen Räumen liegt in der anlagetechnischen Sicherheit, etwa durch Sprinkleranlagen, Brand- und Rauchmelder oder Feuerlöscher.

  • So müssen ausreichend Feuerlöscher vorhanden sein.
  • Die Feuerlöscher müssen gut sichtbar und schnell erreichbar sein, als Faustregel gelten 20 Meter.
  • Eine Kennzeichnung ist mit dem entsprechenden Piktogramm laut ASR A1.3 „Sicherheit und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ vorzunehmen.

Mit dem "Feuerlöscher-Rechner" können Sie anhand der Eingaben Branche, Betriebsbereich, Grundfläche des Betriebs (bzw. Betriebsteils) und der Brandgefährdung den Bedarf an Löschmitteleinheiten ermitteln.

Ordnung und Pläne für den Brandschutz

  • Auf Flucht- und Rettungswegen dürfen keine Brandlasten, wie Papier, Karton, Kopierer etc., stehen.
  • Brennbare Materialien, wie Farben oder Reinigungsmittel, müssen sicher gelagert werden.
  • Flucht- und Rettungspläne sind auszuhängen.
  • Im Alarmplan muss das richtige Verhalten im Brandfall beschrieben sein.

Mehr zur betrieblichen Notfallplanung.

Jährliche Schulungen und praktische Übungen

Pläne und Aushänge sind das eine. Doch selbst wenn sie gelesen werden, ist der Inhalt noch lange nicht so verstanden, dass er auch umgesetzt werden kann. Dafür sind jährliche Schulungen notwendig mit folgenden Grundlagen:

  • Was ist im Brandfall zu tun? – Inhalt des Alarmplans
  • Wann und wie kann ich einen Brand löschen? – Einsatz des Handfeuerlöschers

In unregelmäßigen Abständen sollte auch immer wieder die Räumung des Gebäudes geübt werden. Ohne große Vorankündigung, denn nur dann entspricht das Verhalten in etwa dem Ernstfall.

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