Asbest: Vorsicht bei Baumaßnahmen in Gebäuden vor 1994
Alle Handwerksunternehmen können bei Tätigkeiten in älteren Bestandgebäuden von der Asbestgefahr betroffen sein, auch wenn sie darin nur Modernisierungsarbeiten oder Umbauten durchführen. Trotz der ständigen Hinweise, ist nicht allen Handwerkern bewusst, dass Asbest u. a. in Putzen, Fliesenkleber oder Spachtelmasse vorhanden sein kann. Beim Entfernen von Fliesen oder beim Abriss von Wänden kann die Asbestfaser freigesetzt werden und über die Atemluft in den menschlichen Körper gelangen.
Asbest kann jeden Handwerker beim Bauen im Bestand betreffen
Alle Gewerke, aber z. B. auch Hausmeister, können bei Arbeiten an Gebäuden wie etwa beim Bohren, Schlitzen, Schleifen etc. Asbestfasern freisetzen und so damit in Berührung kommen. Die aktuelle Broschüre „Branchenlösung - Asbest beim Bauen im Bestand“ der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) stellt eine Handlungshilfe dar, damit Tätigkeiten an asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern nicht zur gesundheitlichen Gefahr der Beschäftigten wird.
Nach dem 31.10.1993 wurde Asbest verboten
Fragt ein Kunde Arbeiten an der Bausubstanz eines Gebäudes an, sollte als Erstes gefragt werden, wann das Gebäude gebaut bzw. umgebaut, saniert oder modernisiert wurde, so ein Hinweis in der Handlungshilfe. Vor dem 31.10.1993 sollte davon ausgegangen werden, dass eine Asbestbelastung möglich ist. Die Broschüre bietet eine Grafik, die Schritt für Schritt zeigt, welche Informationen dann einzuholen und welche Maßnahmen gegebenenfalls zu ergreifen sind.
Schutzmaßnahmen und Entsorgung bedenken und planen
An asbestbelasteten Baustellen ist sorgfältig und unter allen notwendigen Schutzmaßnahmen zu arbeiten. Zudem ist für eine sichere Entsorgung der asbesthaltigen Bauabfälle zu sorgen. Bei den einzelnen Schritten von der Planung bis zur Entsorgung bietet die Broschüre praxisnahes Material wie Checklisten sowie eine Vorlage für eine Gefährdungsbeurteilung.
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