DGUV-Regelwerk : Neue Systematik ändert Titel und Nummerierung

Nachdem die Spitzenverbände der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger fusioniert sind, wurde auch das zusammengeführte Regelwerk vereinheitlicht. In dem Vorschriften- und Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung gilt seit 1.5.2014 eine neue Systematik.

Mithilfe des DGUV-Regelwerks können Betriebe und Beschäftigte ihre Arbeitsplätze gesund und sicher gestalten. Es bietet passende Lösungen für alle Branchen. Mit seiner neuen Systematik ist es übersichtlicher geworden.

DGUV-Regelwerk: 4 Kategorien

Das Vorschriften- und Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung ist in 4 Kategorien eingeteilt:

  • DGUV Vorschriften,
  • DGUV Regeln,
  • DGUV Informationen und
  • DGUV Grundsätze.

Die alten Bezeichnungen und deren Kürzel, wie BGV/GUV-V, BGI/GUV-I oder GUV-SI gibt es nicht mehr.

Neue Systematik im DGUV-Regelwerk: 6-stellige Kennziffern

Außer den Unfallverhütungsvorschriften sind alle Veröffentlichungen mit einer 6-stelligen Kennziffer versehen. An der Kennzahl lassen sich die jeweilige Kategorie sowie der zuständige Fachbereich ablesen. So haben die Regeln 100er-Nummern, die Informationen 200er- und die Grundsätze 300er-. Die Vorschriften werden dagegen von 1–99 nur 2-stellig beziffert.

Fachbereiche der DGUV an der Kennziffer ablesbar

15 Fachbereiche gibt es bei der DGUV. Jeweils die zweite und dritte Stelle der Kennzahl zeigt an, zu welchem dieser Fachbereiche die Regel, Information bzw. der Grundsatz gehört.

So bedeutet zum Beispiel die 101-xxx, dass es sich um eine Regel aus dem Bauwesen handelt, eine 208-xxx ist eine Information aus dem Fachbereich Handel und Logistik und eine 315-xxx ist ein Grundsatz aus dem Bereich Verwaltung.

Transferliste und Datenbank der DGUV

Die Suche nach alten und neuen Nummern ist in der DGUV-Publikationsdatenbank auch in Zukunft möglich. Hier kann zudem nach Titel, Stichwörtern, Kategorien (Vorschriften, Regeln, ….) oder Fachbereichen und Sachgebieten recherchiert werden.