Viele Drucker würden heute das Prüfsiegel nicht mehr bekommen

Zum 01. Januar 2013 sind die Vergabekriterien für das Prüfsiegel „Blauer Engel“ erweitert worden. Neben dem Energiebedarf und der Geräuschemissionen ist nun auch die Beschaffenheit der ausgestoßenen Partikel ausschlaggebend. Die Anforderungen an die Freisetzung von feinen und ultrafeinen Partikeln während des Druckbetriebes bei Laserdruckern sind streng. Das Umweltbundesamt geht davon aus, dass die Mehrheit der Laserdrucker, die in Gebrauch und im Handel sind, diese Kriterien nicht erfüllen.
Schwebende Gefahren bei Laserdruckern
Wer einen Laserdrucker mit dem bisherigen Prüfsiegel „Blauer Engel“ hat, kann sich nicht davon ausgehen, dass das Gerät nach heutigem Stand der Anforderungen noch „engelwürdig“ ist. Da die schwebenden Feinstaubpartikel aber immer wieder im Zusammenhang mit Atemwegserkrankungen gebracht werden, sollte man lieber auf Nummer sicher gehen.
Auch bestehende Laserdrucker mit Blauem Engel: rauswerfen oder nachrüsten
Es gibt es zwei Möglichkeiten. Die radikale Variante: Man entsorgt alle „alten“ Laserdrucker, ob ohne oder mit „Blauem Engel“.
Die (Übergangs-)Lösung, um die Gesundheit zu schützen: die Geräte mit einem Spezialfilter nachzurüsten. Die Filter gibt es für einen Großteil der gängigen Druckertypen.
Geprüfte Feinstaubfilter für Laserdrucker
Beim Kauf des Feinstaubfilters sollte man darauf achten, dass er
- zum Gerät passt,
- vom TÜV geprüft ist,
- der Hersteller garantiert, dass Kühlleistung, Funktionsweise sowie die Qualität des Druckers nicht beeinflusst werden.
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