Warum Krebs ein Thema für den betrieblichen Gesundheitsschutz ist
Berufsbedingte Krebserkrankungen fordern in der EU rund 100.000 Menschenleben pro Jahr. Damit sind sie die häufigste Ursache für berufsbedingte Todesfälle. Arbeitgeber müssen die Krebsgefahr an ihren Arbeitsplätzen berücksichtigen und bei Bedarf Präventions- und Schutzmaßnahmen treffen.
Berufsbedingter Krebs: In diesen Branchen ist die Gefahr am größten
Krebs ist für die meisten tödlichen Berufserkrankungen in der EU verantwortlich. Die am häufigsten betroffenen Branchen sind
- Bau- und Baunebengewerbe
- Galvanikbetriebe
- Gastronomie (sofern kein Rauchverbot)
- Gesundheitseinrichtungen
- Holzverarbeitung
- KFZ-Branche
- Kunststoffverarbeitung
- Metallbe- und –verarbeitung
- Reinigungsgewerbe
- Schornsteinfeger
Krebserzeugende Arbeitsstoffe erkennen und bewerten
Die meisten berufsbedingten Krebserkrankungen entstehen beim Umgang mit kanzerogenen (krebserzeugenden) Stoffen. Sie können durch Einatmen, Verschlucken oder durch Aufnahme über die Haut in den menschlichen Körper gelangen. Jeder Arbeitgeber muss bei der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob seine Mitarbeiter Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei ihren Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können.
Sind alle kanzerogenen Substanzen bekannt, muss der Arbeitgeber die Gefährdungen verhindern oder so weit wie möglich minimieren. Dabei gilt das STOP-Prinzip:
- S = Substitution: Steht ein weniger oder sogar nicht gefährlicher Stoff zur Verfügung, muss der krebserzeugende Gefahrstoff durch diesen ersetzt werden.
- T = Technische Maßnahmen: gekapselte bzw. geschlossene Anlagen, bauliche Abtrennungen Schutzmaßnahmen beim Befüllen und Entleeren sowie bei Wartung und Reinigung können die Exposition verhindern oder minimieren
- O = Organisatorische Maßnahmen: Kennzeichnung gefährdeter Bereiche, Betriebsanweisungen, Unterweisungen der Beschäftigten
- P = Personenbezogene Maßnahmen: persönliche Schutzausrüstung wie Atemschutz u. ä.
Strahlung als Krebsursache
Die zweite wichtige Ursache für berufsbedingte Krebserkrankungen ist Strahlung. Ionisierende Strahlung entsteht in der Natur, wenn natürlich vorhandene radioaktive Stoffe zerfallen, aber auch gezielt z. B. in Kernkraftwerken. Beim Röntgen und bei der Computertomografie (CT) nutzt man ionisierende Strahlung für die medizinische Diagnostik. Auch in der Strahlentherapie setzt man ionisierende Strahlung gezielt ein.
Ionisierende Strahlung verändert die Erbsubstanz und kann, wenn die entstandenen Defekte nicht repariert werden, Krebs auslösen. Beschäftigte, an deren Arbeitsplätzen ionisierende Strahlung entsteht oder genutzt wird, müssen deshalb so gut wie möglich geschützt werden. Dazu muss man wissen, wie hoch die Exposition ist. Die sogenannte gesundheitlich wirksame Strahlungsbelastung wird in Millisievert angegeben. Die Bevölkerung in Deutschland wird pro Jahr durch natürliche Strahlung – etwa durch Radon – mit etwa 2,1 Millisievert pro Jahr belastet. Technische Anwendungen dürfen einen Grenzwert von 1 Millisievert pro Jahr – bezogen auf die gesamte Bevölkerung - nicht überschreiten.
Die natürliche UV Strahlung der Sonne wirkt ähnlich krebserzeugend wie Tabakrauch oder Asbest. In der Bauwirtschaft, im Gartenbau sowie in der Land- und Forstwirtschaft sind Beschäftigte fast ständig gegenüber UV-Strahlung exponiert. Sie haben ein erhöhtes Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Seit 2015 ist der sogenannte weiße Hautkrebs (Basalzellkarzinome (Basaliome), Plattenepithelkarzinome (Spinaliome) sowie deren Vorstufen (aktinische Keratosen) sogar als Berufskrankheit anerkannt.
Auch künstliche UV-Belastungen am Arbeitsplatz können Krebs auslösen und müssen im betrieblichen Gesundheitsschutzkonzept berücksichtigt werden.
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