Hautkrebsvorsorge: Nur 20 Prozent der Beschäftigten erhalten Angebot
Beschäftigte, die regelmäßig im Freien arbeiten, werden bei ihren beruflichen Tätigkeiten oft intensiv durch UV-Strahlung belastet. Die sog. Außenbeschäftigten sind in der Mehrzahl Männer. Jedoch gibt es auch Berufe, in denen der Frauenanteil bei den Außenbeschäftigten überwiegt, etwa im Bereich Erziehung sowie soziale und hauswirtschaftliche Berufe. Bei Tätigkeiten, die durch die UV-Belastung mit einem Hautkrebsrisiko verbunden sind, müssen Arbeitgeber ein Angebot zur arbeitsmedizinischen Vorsorge machen. Die Vorsorgeuntersuchung ist aber nicht gleichzusetzen mit einem dermatologischen Hautkrebsscreening.
Nur jeder Fünfte erhielt Angebot
Wie viele Beschäftigte in den relevanten Tätigkeitsfeldern haben aber tatsächlich ein derartiges Angebot erhalten? Vor dem Hintergrund dieser Frage wurden die Daten der gemeinsamen Erwerbstätigenbefragung 2024 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und des Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) analysiert. Die Auswertungen zeigten, dass nur jeder fünfte Außenbeschäftigte schon einmal ein Angebot zur ärztlichen Hautkrebsvorsorge erhalten hat, wobei Männer nahezu doppelt so häufig davon berichteten (23 %) wie Frauen (12 %).
Betriebsgröße und Gesundheitsförderung
Bei Beschäftigten, die angaben, ihr Betrieb habe in den letzten zwei Jahren Gesundheitsförderungsmaßnahmen durchgeführt, lag der Anteil des Angebots einer ärztlichen Hautkrebsvorsorge bei einem Drittel. Fanden hingegen keine betrieblichen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung statt, berichten nur 9 % von einem entsprechenden Angebot. In Betrieben mit mehr als 250 Beschäftigten erhielten 28 % ein Angebot, während es in kleineren Betrieben deutlich weniger waren (18 %).
Ältere nehmen öfter an
Insgesamt nahmen rund 73 % der Außenbeschäftigten das Angebot einer ärztlichen Hautkrebsvorsorge wahr. Dabei hing es kaum vom Geschlecht ab, ob dieses in Anspruch genommen wurde (Frauen: 74 %, Männer: 72 %), beim Alter ergaben sich aber deutliche Unterschiede (15–44 Jahre: 66 %, 45 Jahre und älter: 79 %).
-
Bildschirmbrille: Fragen und Antworten
1.511
-
ISO 3941:2026: Neue Brandklasse L für Lithium-Brände
654
-
Wiedereingliederung - was ist zu beachten?
6121
-
Ist der Arbeitgeber zur Getränkeversorgung am Arbeitsplatz verpflichtet – wenn ja, wann?
591
-
Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflicht oder freiwillig?
555
-
Arbeitsstättenverordnung: Wann ist ein Pausenraum Pflicht?
238
-
Drei-Schicht-System: Grundlagen, Funktionsweise und Arbeitsschutz
184
-
Was tun, wenn der Frosch nicht verschwinden will
144
-
Wenn ein Mitarbeiter nachts nicht mehr arbeiten darf
144
-
Wutausbrüchen am Arbeitsplatz souverän begegnen
135
-
Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte: Bremen geht neue Wege
03.08.2026
-
Suchtmittelmissbrauch am Arbeitsplatz: Prävention und Regeln
30.07.2026
-
Überarbeitete DGUV-Regel für die Luftfahrzeug-Instandhaltung
29.07.2026
-
EU setzt auf Prävention: Neue Programme gegen psychische Belastungen
23.07.2026
-
Was tun, wenn die körperlichen Beschwerden am Arbeitsplatz zunehmen
21.07.2026
-
Ikea führt „Stille Stunde“ deutschlandweit ein
14.07.2026
-
Erfolgreich BEM-Gespräche führen
13.07.2026
-
Gefahrstoffverordnung 2025: Strengere Regeln für den Umgang mit Asbest
09.07.2026
-
Wie Unternehmen sich besser auf den Klimawandel vorbereiten können
06.07.2026
-
BAuA-Handbuch Gefährdungsbeurteilung: Alle Neuerungen im Überblick
03.07.2026