Lernförderliche Arbeitsgestaltung im Dienstleistungssektor

Beschäftigte müssen sich immer häufiger kurzfristig an technische und organisationale Veränderungen anpassen. Um auf Dauer den Anforderungen der Arbeitswelt zu genügen, müssen die Beschäftigten bereit sein, arbeitsintegriert zu lernen. Gerade für die älter werdende Belegschaft ist dies eine große Herausforderung.
Zweite Rolle der Führungskraft: Lernbegleiter
Eine Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beschäftigt sich mit der lernförderlichen Arbeitsgestaltung bei der Sachbearbeitung im Dienstleistungssektor. Dafür wurden Beschäftigte und Führungskräfte in Verwaltungen sowie bei Banken und Versicherungen befragt. Dabei hat sich gezeigt, dass der Führungskraft eine Doppelrolle zukommt. Sie kann sowohl bei den Tätigkeiten für Bedingungen sorgen, die das Lernen fördern, als auch lernorientiert führen. Auf dieser zweiten Ebene kommt ihr die Rolle des Lernbegleiters zu.
Personalentwicklung braucht Zeit
Als Lernbegleiter übernehmen Führungskräfte beim arbeitsintegrierten Lernen die Aufgabe des Personalentwicklers. Darauf müssen sie vorbereitet werden. Außerdem ist zu bedenken, dass diese Aufgabe Zeit braucht. Hier sind klare Vereinbarungen zu treffen, damit die zusätzliche Arbeitsaufgabe nicht zur Überforderung führt.
Gute Bedingungen erhöhen den Lernerfolg und die Arbeitsleistung
Wer gut und gerne lernt, stärkt seine vorhandenen Kompetenzen und baut neue auf. Dies wirkt sich positiv auf die Arbeitsleistung und auf die Arbeitszufriedenheit aus. Als lernförderlich werden u. a. folgende Bedingungen angesehen:
- Handlungsspielraum,
- Transparenz,
- Akzeptanz sowie
- ganzheitliche Arbeitsaufträge.
Eine Aufgabenvielfalt kann allerdings auch zur Überforderung führen.
Gesunde Rahmenbedingungen für zufriedenes Lernen
Neben den Akteuren haben auch andere Faktoren großen Einfluss aufs Lernen. So müssen z. B. die Rahmenbedingungen im Unternehmen bzw. in der Verwaltung stimmen, damit arbeitsintegriertes Lernen stattfinden und zum Erfolgsfaktor werden kann. Es müssen Bedingungen vorhanden sein, die es den Beschäftigten ermöglichen, sich die erforderlichen Kompetenzen und Qualifikationen gesund und zufrieden anzueignen.
Mehr Informationen dazu im Fokus der BAuA vom Januar 2020.
Das könnte Sie auch interessieren
-
Wiedereingliederung - was ist zu beachten?
2.0121
-
Bildschirmbrille: Fragen und Antworten
1.900
-
Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflicht oder freiwillig?
1.205
-
Was tun, wenn der Frosch nicht verschwinden will
507
-
Arbeitsstättenverordnung: Wann ist ein Pausenraum Pflicht?
437
-
Homeoffice: Hier gibt es kein Hitzefrei
340
-
Wutausbrüchen am Arbeitsplatz souverän begegnen
324
-
Dürfen Mitarbeiter frei bestimmen, wie sie ihre Pause verbringen?
290
-
ASR A3.5: Ab wann ist die Raumtemperatur am Arbeitsplatz zu kalt?
216
-
Drei-Schicht-System: Grundlagen, Funktionsweise und Arbeitsschutz
214
-
Wie Geschlechterungleichheiten den Arbeitsschutz beeinflussen
16.07.2025
-
Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz fördern
14.07.2025
-
Bildschirmarbeitsplätze: Wichtige Anforderungen und Vorschriften
11.07.2025
-
Gesunde Führung als Basis für emotionale Bindung
09.07.2025
-
Status quo im Arbeitsschutz: Ergebnisse der neuen GDA-Befragung
04.07.2025
-
Ranking der Gesundheitsgefährdung im Beruf: Tierärzte und Elektriker am meisten gefährdet
25.06.2025
-
Homeoffice weiterhin beliebt – doch Herausforderungen bleiben
18.06.2025
-
Neurodivergenz am Arbeitsplatz: Wie sollen Unternehmen damit umgehen?
17.06.2025
-
Bei Pumpspendern ist Vorsicht geboten
13.06.2025
-
Zuckerhaltige Getränke: Gesundheitsrisiko trotz Sport
11.06.2025