Die Rolle des Betriebsrats beim Betrieblichen Gesundheitsmanagement
Beim Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) handelt es sich um einen ganzheitlichen Ansatz. Sowohl räumliche als auch körperliche Bedingungen am Arbeitsplatz werden betrachtet, aber auch mögliche psychische Belastungen etwa durch fehlerhafte Organisation oder mangelhaftes Führungsverhalten. Organisiert wird das BGM im Unternehmen durch den Gesundheitszirkel. Er setzt sich zusammen aus Arbeitgeber, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragten, Krankenkassen und dem Betriebsrat.
Die Rolle des Betriebsrats beim Betrieblichen Gesundheitsmanagement.
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Mitbestimmungspflicht des Betriebsrates bei organisatorischen oder personellen Veränderungen
Je nach Maßnahme ist es notwendig, dass der Betriebsrat an der Entscheidung beteiligt ist, etwa wenn es um organisatorische oder personelle Veränderungen geht. Diese können notwendig sein, damit Maßnahmen sowohl einen Nutzen für die Beschäftigten haben, als auch einen wirtschaftlichen Mehrwert für das Unternehmen.
Kosten fließen an andere Stelle mehrfach wieder zurück
Ein Betriebliches Gesundheitsmanagement muss gut geplant sein, denn es kostet Geld. Doch die Investitionen rechnen sich, wie Studien zum "Return on Investment" u. a. der Krankenkassen zeigen. So bewirken BGM-Maßnahmen z. B.
- eine höhere Produktivität,
- weniger und kürzere Arbeitsunfähigkeiten der Beschäftigten ,
- eine Steigerung der Motivation der Arbeitnehmer sowie
- eine engere Bindung an das Unternehmen.
Mehr Informationen zur Rolle des Betriebsrats
Mehr Informationen zum Thema finden Sie im Fachbeitrag Betriebliche Mitbestimmung im Arbeitsschutz im neuen Haufe Betriebliches Gesundheitsmanagement Office .
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