Die Kollegen unterstützen
Sicherheitsbeauftragte und Ersthelfer gibt es in den Betrieben bereits. Sie übernehmen Verantwortung für die Sicherheit ihrer Kollegen. Sie lassen sich schulen und geben ihr Wissen und ihre Erfahrung bei Bedarf weiter. Bedarf besteht aber auch im Büro. Immer mehr Menschen arbeiten am Computer. Deshalb gibt es eine Menge Verordnungen und Empfehlungen, wie diese Arbeit gesund zu gestalten ist. Doch die hohe Zahl an Krankmeldungen zeigt, dass es an der Umsetzung hapert. Hier könnte ein Ergonomieberater kollegiale Hilfe leisten.
Ergonomische Ausstattung und Schulung reichen nicht
Fehlbelastungen an Bildschirmarbeitsplätzen lassen sich durch Bewegung am Arbeitsplatz, dynamisches Sitzen, hochauflösende und flimmerfreie Bildschirme, einstellbare Stühle und Sitz-Steh-Arbeitsplätze wirksam vermeiden. Doch Schulungen und Beratungen helfen nur für den Augenblick und wenige Wochen. Danach verblasst das Wissen, geht der Bezug zur Praxis verloren oder kann auf veränderte Anforderungen nicht übertragen werden.
Kollegiale Beratung
Eine Lösung könnte sein, dass der Kollege schaut, ob am Arbeitsplatz alles in Ordnung ist oder ob etwas verbessert werden könnte. Für diese Lösung hat sich die Finanzverwaltung NRW entschieden. Heute hat sie in jeder ihrer 134 Dienststellen einen betrieblichen Ergonomieberater. Es ist also wirklich der Kollege, den man jeden Tag trifft und der vielleicht sogar im gleichen Büro wie man selbst arbeitet, der einen auf Augenhöhe berät.
Ein Beispiel für alle
Das Konzept des betrieblichen Ergonomieberaters am Beispiel der Finanzverwaltung NRW bezieht sich ausschließlich auf Bildschirmarbeit. Doch die Idee der kollegialen Hilfe in Fragen der Ergonomie ist auf unterschiedliche Arbeitsplätze und andere Branchen übertragbar.
Wie man die richtige Person für diese Aufgabe im Unternehmen findet, welche Aufgaben sie hat und wie sie sich dafür qualifizieren kann, nennt die Broschüre „Über die Schulter geschaut. Kollegiale Hilfe durch betriebliche Ergonomieberater“ der Bundesanstalt für Arbeitschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
-
Bildschirmbrille: Fragen und Antworten
1.504
-
Wiedereingliederung - was ist zu beachten?
6071
-
ISO 3941:2026: Neue Brandklasse L für Lithium-Brände
593
-
Ist der Arbeitgeber zur Getränkeversorgung am Arbeitsplatz verpflichtet – wenn ja, wann?
582
-
Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflicht oder freiwillig?
531
-
Arbeitsstättenverordnung: Wann ist ein Pausenraum Pflicht?
218
-
Drei-Schicht-System: Grundlagen, Funktionsweise und Arbeitsschutz
173
-
Was tun, wenn der Frosch nicht verschwinden will
160
-
Wenn ein Mitarbeiter nachts nicht mehr arbeiten darf
136
-
Wutausbrüchen am Arbeitsplatz souverän begegnen
131
-
Muskel-Skelett-Beschwerden: Homeoffice birgt höhere Risiken
05.08.2026
-
Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte: Bremen geht neue Wege
03.08.2026
-
Suchtmittelmissbrauch am Arbeitsplatz: Prävention und Regeln
30.07.2026
-
Überarbeitete DGUV-Regel für die Luftfahrzeug-Instandhaltung
29.07.2026
-
EU setzt auf Prävention: Neue Programme gegen psychische Belastungen
23.07.2026
-
Was tun, wenn die körperlichen Beschwerden am Arbeitsplatz zunehmen
21.07.2026
-
Ikea führt „Stille Stunde“ deutschlandweit ein
14.07.2026
-
Erfolgreich BEM-Gespräche führen
13.07.2026
-
Gefahrstoffverordnung 2025: Strengere Regeln für den Umgang mit Asbest
09.07.2026
-
Wie Unternehmen sich besser auf den Klimawandel vorbereiten können
06.07.2026