• Begehung von Unternehmen und Ermittlung potenzieller Ursachen für arbeitsbedingte Unfälle und Erkrankungen möglichst gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit,
  • Mitwirkung bei Schulung der Beschäftigten zum richtigen Verhalten für Erste-Hilfe beim Schweißunfall,
  • Beteiligung an der Vorbereitung von Erste-Hilfe-Trainings,
  • Beratung beim Einsatz von Schutzfiltern und Schutzschirmen mit Schweißer-Schutzfiltern gegen schädliche Strahlung unter Beachtung der Schutzstufen in Abhängigkeit der Stromstärke,
  • Beratung zum ausreichenden Schutz des Schweißer-Helfers gegen Lichtbogenstrahlung,
  • Beratung zum richtigen Hautschutz gegen UV-Strahlung (Nackenleder, Lederstulpenhandschuhe, Arbeitsanzug, Lederschürze),
  • Beratung bei Auswahl und Einsatz von Arbeitsstoffen,
  • Beratung bei Auswahl und Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen und Hautschutzmitteln,
  • Erarbeitung eines Hautschutzplanes und Beratung zu hygienischem Verhalten am Arbeitsplatz,
  • Beratung zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen hinsichtlich Arbeitsablauf und Mensch-Maschine-Kommunikation im Dauerdialog mit dem Computer bei Bedienung von Schweißautomaten bzw. Schweißrobotern,[1]
  • Biomonitoring ist Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, soweit dafür arbeitsmedizinisch anerkannte Analyseverfahren und geeignete Werte zur Beurteilung zur Verfügung stehen,
  • Hinweise zu psychischen Belastungsfaktoren und Gesundheitsrisiken beim Schweißen (z. B. geringer Handlungsspielraum, zu hohe Arbeitsintensität)[2]
  • Beratung zum Führen einer Vorsorge-Datei mit Daten und Anlässen der arbeitsmedizinischen Vorsorge,[3]
  • Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen auf Grundlage der Gefährdungs- und Belastungsanalyse. Für die genannten Tätigkeiten von Schweißern sind auf Verlangen des Arbeitgebers folgende Eignungsuntersuchungen sowie nach ArbMedVV gemäß Abstimmung mit dem Arbeitgeber in Abhängigkeit von der Belastung folgende Untersuchungskategorien als Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge durchzuführen:[4]
 
Wichtig

Pflicht- und Angebotsvorsorge nach ArbMedVV unter Einbeziehung der DGUV-Empfehlungen für arbeitsmedizinische Anamnese, Untersuchung und Beratung der Schweißer[5] aufgrund der typischen Gefährdungen durch

  • DGUV Empfehlung "Staubbelastung": Gefahr von Pneumokoniosen beim Schweißen aluminiumhaltiger Bauteile unter Verwendung aluminiumhaltiger Schweißdrähte;[6]
  • DGUV Empfehlung "Blei und anorganische Verbindungen": Gefahr einer Bleiexposition bzw. Bleivergiftung beim Zerlegen von mit Bleimennigehaltigen Rostanstrichen behandelten Konstruktionen (Brücken, Kranausleger);
  • DGUV Empfehlung "Chrom (VI) – Verbindungen": Gefahr kanzerogener Wirkungen bei Schweißern mit Chromat-Exposition;
  • DGUV Empfehlung "Lärm": Gefahr der Gehörschädigung beim Metallaktiv- und Metallinertgas-Schweißen;
  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen können": Gesundheitsbeeinträchtigung durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Metallstäube beim Schweißen (bspw. Mangan- und Kupferoxide, Chromate);
  • DGUV Empfehlung "Gefährdung der Haut": Gefahr von Hauterkrankungen durch UV-Licht-Exposition beim Lichtbogenschweißen, verbunden mit der Gefahr von multiplen Plattenepithel-Karzinomen;
  • DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten": Beeinträchtigung des Sehvermögens beim Führen von Kraftfahrzeugen zu mobilen Schweißer-Arbeitsplätzen auf Baustellen (Eignungsbeurteilung);
  • DGUV Empfehlungen "Atemschutzgeräte (Vorsorge)" und "Atemschutzgeräte (Eignung)": Tragen von Partikelfiltern beim Schweißen in engen Räumen;
  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten an Bildschirmgeräten": Rückenbeschwerden durch einseitige Arbeitshaltung "Sitzen" und ungenügende Sehbedingungen an Monitoren von Leitständen für Schweißautomaten bzw. Schweißrobotern;
  • DGUV Empfehlung "Nickel und Nickelverbindungen": Gefahr kanzerogener Wirkungen beim Schweißen von Nickellegierungen mit einer Schweißrauch bedingten Nickel-Exposition;
  • DGUV Empfehlung "Schweißen und Trennen von Metallen": Gefahr von Lungenfibrose durch extreme und langjährige Einwirkung von Schweißrauchen und Schweißgasen beim Lichtbogenhand- und Schutzgasschweißverfahren;[7]
  • DGUV Empfehlung "Arbeiten mit Absturzgefahr": Gefahr des Absturzes beim Schweißen auf Gerüsten (Eignungsbeurteilung);
  • DGUV Empfehlung "Belastungen des Muskel-Skelett-Systems einschließlich Vibrationen": Muskuloskelettale Beschwerden beim Schweißen in engen Räumen unter Zwangshaltungen;
  • Leitfaden für Betriebsärzte zu psychischen Belastungen und den Folgen in der Arbeitswelt: Schweißarbeiten an Tragkonstruktionen.

Darüber hinaus kann sich bei allen Tätigkeiten über den Anhang zu ArbMedVV hinaus Wunschvorsorge ergeben.

Die ausgewiesenen Eignungsbeurteilungen (kursiv) werden über die "Fürsorgepflicht" des Auftraggebers in Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen gesondert geregelt.

[1] Sust/Völker/Henke/Adolph: Bildschirmarbeit in der Produktion – Sicher, gesund und produktiv gestalten, BAuA, 1. Aufl. 2011.
[2] GDA Arbeitsprogramm P...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge