Wegschauen ist keine Lösung
Alkoholfahne bei Dienstbeginn und der Flachmann im Schreibtischfach - Sucht im Job ist oft ein Tabuthema. Wegschauen ist keine Lösung - für keinen der Beteiligten.
Trinkende Arbeitskollegen auf ihr Suchtproblem anzusprechen, ist aber nicht einfach.
Sprechen Sie den Kollegen mit Alkoholproblem an, aber wählen Sie die Ich-Form
Damit sie sich auf ein Gespräch überhaupt einlassen, ist die Ich-Form von Vorteil, sagt Elisabeth Wienemann, Diplom-Soziologin an der Universität Hannover.
Das Gespräch könne beispielsweise eröffnet werden mit: "Ich würde gerne mit dir persönlich sprechen. Ich möchte mit dir über die Dinge reden, die mir in der Zusammenarbeit aufgefallen sind."
Kontraproduktiv sei es, dem Mitarbeiter Vorwürfe zu machen. Das erschwere den Zugang zu ihm nur umso mehr.
Im zweiten Schritt dem Kollegen eine Rückmeldung geben, was einem an ihm aufgefallen ist
Formulierungsmöglichkeiten seien etwa "Ich mache mir Sorgen, wenn ich sehe, wie du mit Alkohol umgehst. Und ich habe den Eindruck, es hat auch Auswirkungen auf die Zusammenarbeit".
Vermeiden Sie eine Diskussion über Alkohol
Erfahrungsgemäß reagiere die angesprochene Person zunächst mit Ausflüchten und Abwehr. Dennoch sollte eine Diskussion vermieden werden, empfiehlt Wienemann.
Ihr Formulierungstipp: "Ich will dich nicht überzeugen, sondern wollte mit dir nur offen über meine Beobachtungen sprechen. Meine Sorge ist, dass dein Verhalten negative Folgen für deine Arbeit und deine Gesundheit hat."
Die Devise dabei: Nicht aufgeben
Auch wenn der Erfolg des Gesprächs nicht gleich sichtbar werde, sei es doch ein wichtiges Signal für eine notwendige Veränderung, erklärt Wienemann.
Grundsätzlich gilt, mit dem Kollegen direkt sprechen und nicht mit Dritten über ihn
Das könne durch Sätze zum Ausdruck gebracht werden wie: "Ich möchte mit dir und nicht mit anderen über dich sprechen. Ich schätze dich. Es ist mir deshalb wichtig, dir ehrlich zu schildern, was ich wahrnehme."
Ist das Verhalten des Kollegen zuvor gedeckt worden, sollte man offen ansprechen, dass man das nicht mehr so handhaben möchte. Außerdem sollte man erklären, wie man künftig vorgehen will.
-
Bildschirmbrille: Fragen und Antworten
1.441
-
Wiedereingliederung - was ist zu beachten?
6731
-
Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflicht oder freiwillig?
556
-
Ist der Arbeitgeber zur Getränkeversorgung am Arbeitsplatz verpflichtet – wenn ja, wann?
528
-
ISO 3941:2026: Neue Brandklasse L für Lithium-Brände
365
-
Arbeitsstättenverordnung: Wann ist ein Pausenraum Pflicht?
318
-
Drei-Schicht-System: Grundlagen, Funktionsweise und Arbeitsschutz
181
-
Wenn ein Mitarbeiter nachts nicht mehr arbeiten darf
161
-
Was tun, wenn der Frosch nicht verschwinden will
147
-
Gefahr durch Epoxidharz wird unterschätzt
124
-
KI am Arbeitsplatz: Chancen und Herausforderungen
24.06.2026
-
Wie KI Hautschäden schneller erkennt und verhindert
15.06.2026
-
Neue Biomonitoring-Methode deckt Phthalat-Belastungen auf
10.06.2026
-
Wie Geräusche die Arbeitsleistung beeinflussen
05.06.2026
-
Was Unternehmen jetzt zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten wissen müssen
03.06.2026
-
3 Tipps für mehr Akzeptanz des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen
29.05.2026
-
DGUV Barometer Arbeitswelt 2026: Arbeitsschutz steigert "Krisenresilienz"
26.05.2026
-
ISO 3941:2026: Neue Brandklasse L für Lithium-Brände
18.05.2026
-
Wie effektiv ist Betriebssport? Wissenschaftliche Studien liefern gemischte Ergebnisse
12.05.2026
-
Psychische Gesundheit im Betrieb: ifaa-Studie 2026
07.05.2026