Begriff

Winden sind Geräte, die allein oder in Verbindung mit anderen Einrichtungen (z. B. Krane, Erdbaumaschinen, Fahrzeuge) zum Ziehen von Lasten, zum Spannen oder zum Heben und Senken von Personen verwendet werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Für Winden, die gleichzeitig Maschinen sind, gelten die Beschaffenheitsanforderungen der Maschinenverordnung (außer Altmaschinen). Für alle Winden sind die Mindestanforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich Beschaffenheit und Verwendung zu beachten. Darüber hinaus hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Winden entsprechend den Bestimmungen der DGUV-V 54 "Winden, Hub- und Zuggeräte" beschaffen sind und betrieben werden.

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