Für die sichere Verwendung (Betrieb) Winden sind die Festlegungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu beachten, insbesondere Anhang 1 Abschnitt 2 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten".

Eine Spezifizierung der Betriebsvorschriften enthält Abschnitt IV "Betrieb" der DGUV-V 54 "Winden, Hub- und Zuggeräte".

Dort sind u. a. die folgenden Themen geregelt:

  • Anforderungen an Personen, Beauftragung,
  • Betriebsanleitung, Betriebsanweisung,
  • Aufstellung, Befestigung,
  • zulässige Belastung,
  • Prüfung vor Arbeitsbeginn,
  • Feststellung und Beseitigung von Mängeln,
  • Anschlagen der Last,
  • Einleiten der Lastbewegung,
  • Unterbrechen des Kraftflusses,
  • Verlassen des Steuerstandes von unter Last stehenden Geräten,
  • Personentransport,
  • Anforderungen an Geräte, abhängig von der Verwendungsart,
  • Anfahren von Notendhalteinrichtungen
  • zusätzliche Bestimmungen für Trommelwinden,
  • Ablauf der theoretischen Nutzungsdauer von Geräten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge