Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass Arbeiten im Verkehrsraum durchgeführt werden müssen, dann sind die Mitarbeiter vor den Gefahren zu schützen. Bei Arbeiten im Verkehrsraum ist meist nur ein passiver Schutz möglich. Dieser wird durch den Einsatz von Schutzkleidung erreicht, die ein rechtzeitiges Erkennen des Trägers ermöglicht. Aufgrund des passiven Schutzes, den die Kleidung erfüllt, wird sie als Warnkleidung bezeichnet.

Warnkleidung muss gewährleisten, dass der Träger tagsüber und nachts gut erkennbar ist. Die Erkennbarkeit bei Tageslicht wird durch fluoreszierende Signalfarben erreicht, die sehr auffällig sind, und sich deutlich von der Umgebung abheben.

Verwendbar sind z. B. als Signalfarben:

  • fluoreszierendes Orange-Rot,
  • fluoreszierendes Gelb,
  • fluoreszierendes Rot.

Signalfarben können auch kombiniert werden. In der Vergangenheit wurde meist die fluoreszierende Warnfarbe Orange-Rot verwendet. Abschn. 4.3.19 DGUV-R 112-189 (bisher BGR 189) empfiehlt auch weiterhin, Orange-Rot als Warnfarbe der Warnkleidung einzusetzen.

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