Kurzbeschreibung

Kontrolle, ob innerbetriebliche Wege, Flure, Treppen, Gänge, Rampen, Fahrstraßen und Gleisanlagen den Sicherheitsbestimmungen entsprechen (ArbStättV, ASR A1.8).

Checkliste

Arbeitsstätten: Verkehrswege

  Check   Bemerkungen
1)

Grundsatz:

Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachten Steigleitern und Laderampen, müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.
   
2) Sind die Verkehrswege so breit, dass für Fahrzeuge und Fußgänger ausreichend Platz zur Verfügung steht?  
 
  • Berücksichtigung der maximalen Fahrzeugbreite;
 
 
  • Berüchsichtigung des Begegnungszuschlages für Fahrzeuge;
 
 
  • Randzuschlag.
Für Fußgänger richtet sich die Wegbreite nach der Anzahl der Personen im Einzugsgebiet.
 
3) Ist die lichte Mindesthöhe an die Art der Fahrzeuge angepasst?  
 
  • größte Höhe des Fahrzeuges einschließlich Ladung in Transportstellung sowie dem stehenden oder sitzenden Fahrer + Sicherheitszuschlag von 20 cm
 
4) Ist der Kurvenradius an die Art der Fahrzeuge angepasst, die die Verkehrswege nutzen müssen?  
  Berücksichtigung der Fahrzeuglänge und -lenkung  
5) Sind die Verkehrswege für einen Feuerwehreinsatz ausreichend breit?  
  Breite inkl. Randzuschlägen mind. 3,50 m und lichte Höhe mind. 3,50 m.    
6) Sind die Verkehrswege eben und trittsicher?  
 
  • Keine Löcher, Rillen, Stolperstellen;
 
 
  • rutschhemmender Belag;
 
 
  • Winterdienst → Verkehrssicherungspflicht;
 
 
  • nasse Fliesen (z. B. Eingangsbereich) öfter reinigen → Verkehrssicherungspflicht;
 
 
  • ggf. schadhafte Stellen instand setzen.
 
7) Sind der Oberflächenbelag und der Untergrund an die maximalen Belastungen angepasst?  
  Maximale Achslast berücksichtigen.    
8) Sind die Einbauten in die Verkehrsfläche bündig eingebettet?  
 
  • Schachtabdeckungen;
 
 
  • Abläufe;
 
 
  • Roste.
 
9) Sind Verkehrswege deutlich erkennbar und soweit erforderlich voneinander getrennt?  
 
  • Farbliche Kennzeichnung;
 
 
  • Geländer, Leitplanken.
 
10) Verfügen Verkehrswege (z. B. Gehwege) mit Absturzgefahr über Schutzvorrichtungen, die ein Abstürzen verhindern? Beispiel: 3-teiliger Seitenschutz (Geländer)?  
 
  • Handlauf;
 
 
  • Knieleiste;
 
 
  • Fußleiste.
 
11)

Sind Verkehrswege entsprechend ihrer Nutzung ausreichend beleuchtet?

Hinweise enthalten:
 
 
  • A3.4 "Beleuchtung"
 
12) Sind Schrägrampen nicht zu steil ausgeführt?  
  Neigung von max. 12,5 % (1 m Höhenunterschied auf 8 m Länge).    
 

Höhenunterschiede im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen bzw. beim Einsatz von Flurförderzeugen ohne Fahrantrieb bzw. manuell zu bewegende Transportmittel (bei der Neuanlage von Arbeitsstätten) durch Schrägrampen mit einer maximalen Neigung von 6 % ausführen.

Schrägrampen im Regelfall bis zu 6 % Neigung.
   
13) Sind vor und hinter Türen Podeste?  
 

Unmittelbar vor oder hinter Türen dürfen keine Treppen oder Absätze sein.

  • Mind. 1 m, bei aufgeschlagener Tür noch eine Podesttiefe von 50 cm einhalten.
   
14) Sind die Treppen sicher begehbar?  
  Werte für Auftritt und Steigung sind Abschnitt 4.5 Abs. 4 ASR A1.8 zu entnehmen.    
15) Haben alle Treppen in einem Gebäude die gleichen Maße für Auftritt und Steigung?  
16) Ist die Treppenbreite an die Anzahl der Nutzer angepasst?  
17) Haben die Treppen spätestens nach 18 Trittstufen ein Zwischenpodest (für Treppenläufe mit einem Steigungswinkel bis 36 °)?  
18) Sind die Trittflächen von Treppen rutschhemmend?  
19) Beträgt die Geländerhöhe bei Treppen mit Absturzgefahr 1 m und bei Absturzhöhen ab 12 m sogar 1,10 m?  
20) Verfügen Treppen mit mehr als 4 Stufen über einen Treppenhandlauf?  
 
  • Bei einer Stufenbreite ab 1,50 m Handlauf auf beiden Seiten;
 
 
  • Zwischenhandlauf, wenn Treppenstufenbreite mehr als 4 m beträgt;
   
 
  • Durchmesser des Handlaufes zwischen 2,5 und 6 cm;
   
 
  • 5 cm Mindestabstand zu benachbarten Bauteilen einhalten.
 
21) Sind nur Treppen mit geraden Läufen erste Fluchtwege?  
  Treppen im Verlauf von zweiten Fluchtwegen sollen über gerade Läufe verfügen.    
22) Sind Ausgleichstufen in Verkehrswegen ausreichend gekennzeichnet?  
  Gelb-schwarz-gestreifte Markierung.    
23) Sind Arbeitsplätze, die an Verkehrswege grenzen ausreichend geschützt?    
 
  • Sicherheitsabstand;
 
 
  • Schutzgitter;
 
 
  • Umwehrung;
 
 
  • Schutzwände.
 
24) Sind Pfeiler oder Regale vor Beschädigungen geschützt?  
 
  • Geländer;
 
 
  • Aufprallschutz.
 
25) Gilt die Straßenverkehrsordnung?  
 
  • Sofern diese gilt, ist darauf rechtzeitig hinzuweisen (z. B. Werkstor).
 
 
  • Gelten andere Regeln, sind diese durch eindeutige Schilder bekannt zu machen.
   
 
  • Die Einhaltung dieser Regeln ist regelmäßig zu kontrollieren.
 
26) Sind Verkehrswege auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung sicher begehbar?  
  Flucht- und Rettungswege oder Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung müssen mit einer Sicherheitsbeleuchtung ausgestattet sein. ...

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