Kurzbeschreibung
Kontrolle, ob innerbetriebliche Wege, Flure, Treppen, Gänge, Rampen, Fahrstraßen und Gleisanlagen den Sicherheitsbestimmungen entsprechen (ArbStättV, ASR A1.8).
Checkliste
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Arbeitsstätten: Verkehrswege
Check | Bemerkungen | ||
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1) | Grundsatz: Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachten Steigleitern und Laderampen, müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden. |
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2) | Sind die Verkehrswege so breit, dass für Fahrzeuge und Fußgänger ausreichend Platz zur Verfügung steht? | □ | |
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3) | Ist die lichte Mindesthöhe an die Art der Fahrzeuge angepasst? | □ | |
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4) | Ist der Kurvenradius an die Art der Fahrzeuge angepasst, die die Verkehrswege nutzen müssen? | □ | |
Berücksichtigung der Fahrzeuglänge und -lenkung | □ | ||
5) | Sind die Verkehrswege für einen Feuerwehreinsatz ausreichend breit? | □ | |
Breite inkl. Randzuschlägen mind. 3,50 m und lichte Höhe mind. 3,50 m. | |||
6) | Sind die Verkehrswege eben und trittsicher? | □ | |
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7) | Sind der Oberflächenbelag und der Untergrund an die maximalen Belastungen angepasst? | □ | |
Maximale Achslast berücksichtigen. | |||
8) | Sind die Einbauten in die Verkehrsfläche bündig eingebettet? | □ | |
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9) | Sind Verkehrswege deutlich erkennbar und soweit erforderlich voneinander getrennt? | □ | |
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10) | Verfügen Verkehrswege (z. B. Gehwege) mit Absturzgefahr über Schutzvorrichtungen, die ein Abstürzen verhindern? Beispiel: 3-teiliger Seitenschutz (Geländer)? | □ | |
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11) | Sind Verkehrswege entsprechend ihrer Nutzung ausreichend beleuchtet? Hinweise enthalten: |
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12) | Sind Schrägrampen nicht zu steil ausgeführt? | □ | |
Neigung von max. 12,5 % (1 m Höhenunterschied auf 8 m Länge). | |||
Höhenunterschiede im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen bzw. beim Einsatz von Flurförderzeugen ohne Fahrantrieb bzw. manuell zu bewegende Transportmittel (bei der Neuanlage von Arbeitsstätten) durch Schrägrampen mit einer maximalen Neigung von 6 % ausführen. Schrägrampen im Regelfall bis zu 6 % Neigung. |
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13) | Sind vor und hinter Türen Podeste? | □ | |
Unmittelbar vor oder hinter Türen dürfen keine Treppen oder Absätze sein.
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14) | Sind die Treppen sicher begehbar? | □ | |
Werte für Auftritt und Steigung sind Abschnitt 4.5 Abs. 4 ASR A1.8 zu entnehmen. | |||
15) | Haben alle Treppen in einem Gebäude die gleichen Maße für Auftritt und Steigung? | □ | |
16) | Ist die Treppenbreite an die Anzahl der Nutzer angepasst? | □ | |
17) | Haben die Treppen spätestens nach 18 Trittstufen ein Zwischenpodest (für Treppenläufe mit einem Steigungswinkel bis 36 °)? | □ | |
18) | Sind die Trittflächen von Treppen rutschhemmend? | □ | |
19) | Beträgt die Geländerhöhe bei Treppen mit Absturzgefahr 1 m und bei Absturzhöhen ab 12 m sogar 1,10 m? | □ | |
20) | Verfügen Treppen mit mehr als 4 Stufen über einen Treppenhandlauf? | □ | |
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21) | Sind nur Treppen mit geraden Läufen erste Fluchtwege? | □ | |
Treppen im Verlauf von zweiten Fluchtwegen sollen über gerade Läufe verfügen. | |||
22) | Sind Ausgleichstufen in Verkehrswegen ausreichend gekennzeichnet? | □ | |
Gelb-schwarz-gestreifte Markierung. | |||
23) | Sind Arbeitsplätze, die an Verkehrswege grenzen ausreichend geschützt? | ||
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24) | Sind Pfeiler oder Regale vor Beschädigungen geschützt? | □ | |
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25) | Gilt die Straßenverkehrsordnung? | □ | |
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26) | Sind Verkehrswege auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung sicher begehbar? | □ | |
Flucht- und Rettungswege oder Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung müssen mit einer Sicherheitsbeleuchtung ausgestattet sein. | ... |
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