Das korrekte Verhalten des Mitarbeiters nach der Erstunterweisung ist das Richtziel. Die Grobziele ergeben sich aus den Bestandteilen der Erstunterweisung. Diese sind u. a. die allgemeinen betrieblichen Regelungen und die arbeitsplatzbezogene Erstunterweisung.

Zur arbeitsplatzbezogenen Erstunterweisung gehören z. B. die Bereiche "Heben und Tragen", "Persönliche Schutzausrüstung", "Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz", "Elektrische Betriebsmittel und Anlagen", "Gefahrstoffe" und die "Arbeit an Maschinen". Die Grobziele können also so formuliert werden, dass sie zu den Bereichen der arbeitsplatzbezogenen Erstunterweisung passen.

Das Grobziel die PSA (persönliche Schutzausrüstung) betreffend wäre dann, dass die Mitarbeiter nach der Unterweisung die Bestandteile der PSA benennen, erklären und anwenden können. Die Grundfrage ist immer: Welche Inhalte müssen zwingend Inhalt der Schulung sein und welche nicht? Sind Handschuhe beispielsweise nur an bestimmten Arbeitsplätzen Pflicht, ist es sinnvoll, auch nur an den betreffenden Arbeitsplätzen zu unterweisen. Am Beispiel der Einweisung in den konkreten Arbeitsplatz wird dieses Prinzip noch besser verständlich:

Einweisung in den konkreten Arbeitsplatz (Bedienung einer Maschine):

Grundfragen:

Welche Mitarbeiter arbeiten an dem Arbeitsplatz und welche Tätigkeiten muss der Mitarbeiter ausführen können, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, und welches Wissen benötigt er dazu?

Inhalte aus der Bedienungsanleitung eignen sich hierfür meistens nur bedingt, da diese für den Mitarbeiter, der nur dort arbeitet, zu detailliert sind. Es sollte nur in die wirklich relevanten Tätigkeiten eingewiesen werden! Sind Wartungsarbeiten z. B. generell von den Wartungstechnikern durchzuführen, muss der Mitarbeiter lediglich wissen, wen er wann und wie rufen muss. Das muss dann aber auch entsprechend geschult werden.

 
Richtziel Korrektes Verhalten der Mitarbeiter
Grobziel Die Mitarbeiter sind in der Lage, die relevanten Tätigkeiten am Arbeitsplatz xyz zu benennen, zu erklären und auszuführen.
Feinziele
  • Die Mitarbeiter sind in der Lage, die relevanten Bedienelemente von Maschine xyz zu benennen und zu erklären.
  • Die Mitarbeiter sind in der Lage, die Funktionsweisen von Maschine xyz zu benennen und zu erklären.
  • Die Mitarbeiter sind in der Lage, Maschine xyz in die verschiedenen Positionen zu rüsten.
  • Die Mitarbeiter sind in der Lage, bei Störungen den Wartungstechniker zu rufen und per Funkgerät die Angaben zu Ort, Zeit und Art der Störung durchzugeben.
  • ...

Werden die Inhalte in dieser Art geplant und aufgelistet, kann ein Leitfaden für die Unterweisungen/Schulungen erstellt werden, der dafür sorgt, dass keine relevanten Inhalte vergessen werden und auch keine Inhalte vermittelt werden, die nur unnötig Zeit und Ressourcen verschwenden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge