Außerhalb von Baustellen erfolgt die Einrichtung von Unterkünften nicht aus arbeitsschutzrechtlichen, sondern aus betrieblichen Gründen, z. B. häufig in Landwirtschaft und Gartenbau, in der Fleischwirtschaft, der Gastronomie, im Tourismusgewerbe und bei Gesundheitsdienstleistern. Typische betriebliche Gründe für die Einrichtung von Unterkünften sind:

  • Arbeitsverhältnisse oder Einsätze von beschränkter Dauer (Saisonbetrieb, Service- und Reparatureinsätze),
  • ausgefallene Arbeitszeiten,
  • Ausbildungs- und Schulungsbetrieb, z. B. Schulungsstätten,
  • Kasernen u. Ä.

Grundsätzlich können natürlich auch Gründe, wie sie für Baustellen gelten, in besonderen Fällen dazu führen, dass für Arbeitnehmer Unterkünfte zu schaffen sind. Diese Unterkünfte können sich grundsätzlich innerhalb oder außerhalb des Betriebsgeländes befinden.

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