Ein Not-Aus-Taster ist neben dem normalen Aus-Taster immer zusätzlich erforderlich, um das Arbeitsmittel jederzeit sicher stillsetzen zu können. Gefahrbringende Bewegungen oder Prozesse müssen durch diese Notbefehlseinrichtung möglichst schnell gestoppt werden können, ohne zusätzliche Gefährdungen zu erzeugen (vgl. Abb. 2).

Es wird mindestens ein Not-Aus-Taster am jeweiligen Arbeitsmittel gefordert, jedoch kann es bei größeren Anlagen, die auch als Arbeitsmittel betrachtet werden, durchaus notwendig sein, an mehreren Stellen Not-Aus-Taster anzubringen. Insbesondere wenn an einer Anlage mehrere Arbeitsplätze vorhanden sind, ist die Ausstattung jedes Arbeitsplatzes mit einem Not-Aus-Taster vorzusehen. Ebenso ist bei unübersichtlichen Arbeitsmitteln im für den Bediener nicht einsehbaren Bereich ein zusätzlicher Not-Aus-Taster vorzusehen.

Abb. 2: Nachgerüsteter Not-Aus-Taster an einem Schrottförderer

An die Sicherheit der Not-Aus-Funktion werden nicht die hohen Anforderungen wie bei einer neuen Maschine nach Maschinenrichtlinie gestellt. Es genügt beispielsweise eine über ein Netzschütz sichergestellte Abschaltung der gesamten Anlage.

Nicht erforderlich ist ein zusätzlicher Not-Aus-Taster, wenn nur ein Bedienplatz an einem (übersichtlichen) Arbeitsmittel vorhanden ist (z. B. Ständerbohrmaschine) und die Gefährdung durch den Not-Aus-Taster nicht gemindert werden kann. In einem solchen Fall ist der normale Aus-Taster bzw. Netzschalter auch zur Abschaltung im Gefahrfall ausreichend.

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