Sowohl die Epoxidharze als auch viele der in den Härterkomponenten enthaltenen Chemikalien sind sehr starke Allergene, die schwere Hauterkrankungen hervorrufen können.

Hohe Erkrankungszahlen werden überall dort beobachtet, wo Epoxidharze überwiegend handwerklich verarbeitet werden. Etwa zwei Drittel aller gemeldeten Erkrankungen stammen aus Betrieben der Bauwirtschaft, der Metallindustrie, der Feinmechanik und Elektrotechnik (Abb. 1).

Zum Jahresbeginn 2021 entfiel der Unterlassungszwang (Aufgabe der die Berufskrankheit verursachenden Tätigkeit), der bisher eine Voraussetzung zur Anerkennung verschiedener Berufskrankheiten (BK) war. Das betrifft auch die BK-Nr. 5101 "Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen". Der Wegfall des Unterlassungszwangs ermöglicht den betroffenen Personen die Fortsetzung der beruflichen Tätigkeit trotz aufgetretener Hauterkrankungen und damit den Erhalt des Arbeitsplatzes. Eine weitere dermale Exposition trotz bestehender Allergie ist zumindest aus medizinischer Sicht nicht zu befürworten. Aufgrund der geänderten Anerkennungspraxis wurde bei den Berufsgenossenschaften die Erfassung der Erkrankungen verändert. Deshalb sind Erkrankungszahlen nach 2021 nicht mehr mit den früheren Zahlen vergleichbar. Die Zahlen ab 2021 werden daher in Abb. 1 nicht berücksichtigt.

Abb. 1: Durch Epoxidharz verursachte Hauterkrankungen in den verschiedenen Branchen[1]

Viele Hauterkrankungen entstehen dadurch, dass die Materialien ohne die notwendigen Vorsichts- und Schutzmaßnahmen verarbeitet werden, weil sich die Anwender des sensibilisierenden Potenzials der nicht ausgehärteten Produkte nicht bewusst sind.

Im Gegensatz zu vielen anderen Berufsallergenen treten Hautreaktionen gegenüber Epoxidharzen bei vielen Beschäftigten bereits nach einer sehr kurzen Sensibilisierungsphase von wenigen Tagen oder Wochen auf. Viele Betriebe berichten, dass bereits innerhalb der Probezeit neuer Mitarbeiter hauterkrankungsbedingte Arbeitsunfähigkeitszeiten auftreten.

Bei bereits sensibilisierten Personen führt jeder erneute Kontakt mit den allergieauslösenden Substanzen zu einem neuen Krankheitsschub.

Eine Besonderheit der epoxidharzbedingten Kontaktekzeme ist, dass die Hautreaktionen nicht nur an den direkten Kontaktstellen (Hände, Unterschenkel), sondern auch sehr massiv im Gesicht, im Nacken und an anderen unbedeckten Körperstellen auftreten können.

Selbst unter optimierten Schutzmaßnahmen können Beschäftigte mit einer Epoxidharzallergie meist nicht weiter mit diesen Materialien umgehen, ohne dass es immer wieder zu Erkrankungsschüben kommt. Bei einigen Personen reicht es zum Auslösen der allergischen Reaktionen aus, wenn nur in der Nähe mit epoxidharzhaltigen Materialien gearbeitet wird. Restentleerte Gebinde oder Produktspritzer an der Arbeitskleidung können diese Reaktionen ebenfalls auslösen. Bei diesen Personen führt nur ein Tätigkeits- oder Berufswechsel an einen Arbeitsplatz ohne Epoxidharzkontakt zu einem dauerhaften Abheilen der Hauterkrankung.

[1] Quelle: DGUV Referat BK-Statistik.

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