Vor Toilettenräumen muss, wenn nötig (z. B. bei stark schmutzender Tätigkeit), eine geeignete Einrichtung zur Reinigung des Schuhwerks (z. B. Gitterroste, Fußmatten, Schuhreinigungsanlagen) vorhanden sein.[1]

Jede Toilettenzelle und jeder Toilettenraum mit nur einer Toilette muss von innen abschließbar sein. Zusätzlich müssen sich darin Kleiderhaken, Papierhalter und Toilettenbürste befinden. In jeder von Frauen genutzten Toilette ist ein Hygienebehälter mit Deckel zur Verfügung zu stellen. In von Männern genutzten Toilettenräumen ist mindestens ein Hygienebehälter mit Deckel in einer gekennzeichneten Toilettenzelle bereitzustellen. Toilettenpapier muss stets bereitgehalten werden.[2]

Die Handwaschgelegenheiten in Toilettenräumen müssen ein Handwaschbecken mit fließendem Wasser und geschlossenem Wasserabflusssystem umfassen und mit Abfallbehältern ausgestattet sein. In Toilettenräumen müssen Mittel zum Reinigen (z. B. Seife in Seifenspendern) und Trocknen der Hände (z. B. Einmalhandtücher, Textilhandtuchautomaten oder Warmlufttrockner) bereitgestellt werden.[3]

 
Wichtig

Hautschutzplan

Wenn die Art der Tätigkeit es erfordert, müssen die nach Hautschutzplan abgestimmten Produkte zum Hautschutz, zum Reinigen/Desinfizieren sowie zur Hautpflege im Toilettenraum vorhanden sein.

 
Wichtig

Keine andere Nutzung

In Waschräumen dürfen keine Gegenstände oder Arbeitsstoffe (insbesondere keine Gefahrstoffe) aufbewahrt werden, die nicht zur zweckentsprechenden Einrichtung dieser Räume gehören.

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